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DGAP-PVR News vom 28.02.2012

ATOSS Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ATOSS Software AG 

28.02.2012 08:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 teilte Herr Andreas F.J. Obereder gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Hinblick auf die am 31. Januar 2012 mitgeteilte Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 50%
folgendes mit:

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a. Auch nach der Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 50% wird weiterhin ein langfristiges strategisches Engagement bei der ATOSS Software AG verfolgt.

b. Der Mitteilungspflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ATOSS Software AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c. Der Mitteilungspflichtige strebt weiterhin an, auf die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen seiner Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung Einfluss zu nehmen.

d. Der Mitteilungspflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung. Hinsichtlich der Dividendenpolitik strebt der Mitteilungspflichtige weiterhin an, dass die Gesellschaft Ausschüttungen an ihre Aktionäre vornimmt, die dem jeweiligen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens angemessen sind.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte an der ATOSS Software AG, der zur Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 50% führte, erfolgte im Wege einer Schenkung.


28.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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