ATOSS Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ATOSS Software AG 05.04.2012 16:47 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.04.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ATOSS Software AG, München, Deutschland am 27.01.2012 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,06% (das entspricht 201236 Stimmrechten) betragen hat. 05.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: ATOSS Software AG Am Moosfeld 3 81829 München Deutschland Internet: www.atoss.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |