ATOSS Software AG: Vorstand beschließt Aktienrückkaufprogramm nach Hauptversammlung ATOSS Software AG / Aktienrückkauf Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. München, 20.05.2009 - Der Vorstand der ATOSS Software AG hat heute Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. April 2009 in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG beschlossen, bis zu 330.000 Aktien der Gesellschaft zurück zu kaufen. Die Gesellschaft beabsichtigt, hiervon in Abhängigkeit von der Marktsituation opportunistisch Gebrauch zu machen. Der Erwerb kann im Zeitraum bis zum 29. April 2010 erfolgen. Hierbei darf der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie den Xetra Eröffnungskurs nicht um mehr als 10% über- und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der Erwerb findet mit der Absicht der Verwendung dieser Aktien zu den im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. April 2009 beschlossenen Zwecken statt. Demgemäß können die zurück gekauften Aktien grundsätzlich wieder veräußert, eingezogen, im Rahmen des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen oder zur Einführung der Aktien der Gesellschaft an einer ausländischen Börse eingesetzt oder zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen verwendet werden. Die Gesellschaft wird über die durchgeführten Transaktionen regelmäßig über ihre Internetseite www.atoss.com im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Aktie berichten. 20.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: ATOSS Software AG Am Moosfeld 3 81829 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 4 27 71-0 Fax: +49 (0)89 4 27 71-100 E-Mail: revolution-in-time@atoss.com Internet: www.atoss.com ISIN: DE0005104400 WKN: 510440 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service |