ATOSS Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ATOSS Software AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 24.06.2010 16:30 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die MainFirst SICAV, 6 route de Tréves, L-2633 Senníngerberg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.06.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ATOSS Software AG, München, Deutschland, ISIN: DE0005104400, WKN: 510440 am 21.06.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,10% (das entspricht 124681 Stimmrechten) betragen hat. 24.06.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: ATOSS Software AG Am Moosfeld 3 81829 München Deutschland Internet: www.atoss.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |