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DGAP-PVR News vom 13.09.2013

AUDI AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AUDI AG 

13.09.2013 18:15

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



AUDI AG

Veröffentlichung nach § 27a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich, und die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die 'Mitteilenden') haben der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11. September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 11. September 2013 und die Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 75% durch ihre Stimmrechtsanteile gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der     Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu     erlangen.

c) Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'
Ingolstadt, den 13. September 2013

AUDI AG
Der Vorstand



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