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DGAP-Ad-hoc News vom 28.02.2020

AUDI AG: Volkswagen AG übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUDI AG (Aktienrechtlicher Squeeze-Out)

AUDI AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
AUDI AG: Volkswagen AG übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUDI AG (Aktienrechtlicher Squeeze-Out)

28.02.2020 / 19:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ingolstadt, 28. Februar 2020 - Die Volkswagen AG, Wolfsburg, hat der AUDI AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der AUDI AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Volkswagen AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out).

Die Volkswagen AG ist mit rund 99,64 % am Grundkapital der AUDI AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der AUDI AG gefasst werden. Die ordentliche Hauptversammlung wird vor dem Hintergrund des Übertragungsverlangens auf einen Termin im Juli oder August 2020 verschoben.

Kontakt:
Robert Schwarzl
Leiter Financial Communication/Analytics, Investor Relations
Telefon: +49 (0) 841 89-983743
E-Mail: robert.schwarzl@audi.de


 

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