Ingolstadt, 16. November 2020 - Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AUDI AG vom 31. Juli 2020 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUDI AG auf die Volkswagen AG als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Volkswagen AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1.551,53 je auf den Inhaber lautende Audi-Stückaktie wurde heute in das Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AUDI AG auf die Volkswagen AG übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der AUDI AG wird in Kürze eingestellt.
Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung werden zeitnah gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.
AUDI AG
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16.11.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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