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DGAP-Ad-hoc News vom 31.03.2020

Aumann AG: Vorstand der Aumann AG schlägt Aussetzung der Dividendenzahlung für 2019 vor

Aumann AG / Schlagwort(e): Dividende
Aumann AG: Vorstand der Aumann AG schlägt Aussetzung der Dividendenzahlung für 2019 vor

31.03.2020 / 22:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Beelen, 31. März 2020

Aufgrund der jüngsten Entwicklung der weltweiten COVID-19 Pandemie hat der Vorstand der Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03) heute beschlossen, der Hauptversammlung die Aussetzung der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. 

Dies soll keine Abkehr von der bisher geübten Dividendenpraxis darstellen. Vielmehr führte die zuletzt drastisch verschärfte COVID-19 Pandemie zu dieser Entscheidung, da die Auswirkungen auf die bestehenden Lieferketten sowie Beschaffungs- und Absatzmärkte aktuell nicht absehbar sind. Durch die vollständige Thesaurierung des ausschüttungsfähigen Gewinns will der Vorstand die Widerstandsfähigkeit der Aumann AG für die vor ihr liegenden Herausforderungen stärken.

Der Aufsichtsrat hat den Beschluss des Vorstands zustimmend zur Kenntnis genommen und wird sich unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der COVID-19 Pandemie rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung erneut mit dem Vorstand beraten und einen Beschluss zur Gewinnverwendung fassen.


Über die Aumann AG

Aumann AG
Dieselstraße 6
48361 Beelen
Deutschland
www.aumann.com

Vorstand
Rolf Beckhoff (CEO)
Sebastian Roll (CFO)

Aufsichtsrat
Gert-Maria Freimuth (Vorsitzender)
Christoph Weigler
Dr. Christof Nesemeier

Registergericht
Amtsgericht Münster, Registernummer: HRB 16399

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an

Investor Relations
André Schütz
+49 2586 888 7807
ir@aumann.com
 

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