Beelen, 15. März 2023
Die Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03) hat heute beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02. Juni 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (die „Ermächtigung“) Gebrauch zu machen. Von der Ermächtigung hat Aumann bisher keinen Gebrauch gemacht, so dass die maximale Anzahl an Aktien, die gemäß der Ermächtigung zurückgekauft werden können, 1.525.000 beträgt. Das Unternehmen beabsichtigt, ab dem 17. März 2023 eigene Aktien mit einem Volumen von maximal 7,0 Mio. € bis zu einem Preis von 18,00 € pro Aktie über die Börse zurückzukaufen. Das Aktienrückkaufprogramm soll spätestens am 31. Juli 2023 enden.
Der Aktienrückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit den Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016. Die Aktien sollen zu den gemäß Art. 5 Abs. 2 der Safe-Harbour-Regelungen zulässigen Zwecken verwendet werden.
Weitere Einzelheiten zum Aktienrückkauf werden unter https://www.aumann.com/investor-relations/aktienrueckkauf/ veröffentlicht.
Aumann AG
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Tel +49 2586 888 7800
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Vorstand
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Aufsichtsrat
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Registergericht
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