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DGAP-PVR News vom 30.08.2012

Axel Springer AG: Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (Mitteilung eines Inhabers einer wesentlichen Beteiligung) gemäß §§ 27a Abs. 2, 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Axel Springer AG 

30.08.2012 18:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Am 29. August 2012 hat uns Herr Dr. Döpfner, Potsdam, Deutschland, gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:

''Am 20. August 2012 haben wir Ihnen namens und in Vollmacht für Herrn Dr. Mathias Döpfner, Potsdam, Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Dr. Döpfner an der Axel Springer Aktiengesellschaft am 14. August 2012 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 25, 30 und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 54,65 % (entsprechend 54.073.659 von insgesamt 98.940.000 Stimmrechten an der Axel Springer Aktiengesellschaft) betrug.

Im Namen und gemäß der als Anlage beigefügten Vollmacht von Herrn Dr. Döpfner, Potsdam, Deutschland, teilen wir Ihnen gemäß § 27a WpHG für Herrn Dr. Döpfner Folgendes mit:

1.) Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

2.) Herr Dr. Döpfner plant nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Aktien der Axel Springer Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3.) Herr Dr. Döpfner strebt mit seiner Beteiligung nicht an, auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Axel Springer Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen. Herr Dr. Döpfner ist Vorsitzender des Vorstands der Axel Springer Aktiengesellschaft.
4.) Herr Dr. Döpfner strebt mit seiner Beteiligung keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Axel Springer Aktiengesellschaft an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
 
5.) Am 14. August 2012 wurden Herrn Dr. Döpfner 1978800 Aktien an der Axel Springer AG geschenkt. Mit den ihm geschenkten Aktien ist er einer Poolvereinbarung beigetreten, weshalb ihm die Stimmrechte aus den der Poolvereinbarung unterliegenden Aktien nach § 22 Abs. Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Dafür hat Herr Dr. Döpfner weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet.''

Berlin, August 2012
Axel Springer Aktiengesellschaft



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