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DGAP-Ad-hoc News vom 11.02.2015

Axel Springer SE: Zusammenführung der Immobilienportale Immonet und Immowelt zu einem Gemeinschaftsunternehmen unter Führung von Axel Springer Digital Classifieds

Axel Springer SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Strategische Unternehmensentscheidung
11.02.2015 08:22

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Berlin, 11.02.2015

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Zusammenführung der Immobilienportale Immonet und Immowelt zu einem Gemeinschaftsunternehmen unter Führung von Axel Springer Digital Classifieds

Axel Springer Digital Classifieds hat heute mit den Gesellschaftern des Immobilienportals Immowelt eine Vereinbarung über die Zusammenführung der Immowelt-Gruppe und der zu Axel Springer Digital Classifieds gehörigen Immonet-Gruppe geschlossen. Nach Vollzug verschiedener Kauf- und Einbringungsverträge werden beide Immobilienportale künftig unter dem Dach der neuen Immowelt Holding AG vereint. Axel Springer Digital Classifieds wird mit 55 % mehrheitlich an dem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt sein. Die weiteren 45 % werden die bisherigen Gesellschafter der Immowelt AG halten. Axel Springer Digital Classifieds hat den übrigen Gesellschaftern im Zusammenhang mit der Transaktion verschiedene Optionen zum Verkauf ihrer Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen an Axel Springer Digital Classifieds eingeräumt. Der Transaktion liegt eine Bewertung beider Unternehmen in Höhe von insgesamt EUR 420 Mio. zugrunde. Axel Springer Digital Classifieds leistet im Zusammenhang mit der Herstellung der neuen Struktur Kaufpreiszahlungen in Höhe von insgesamt circa EUR 131 Mio. an die bisherigen Immowelt-Gesellschafter. Die Zusammenführung der beiden Portale stellt für Axel Springer Digital Classifieds die Möglichkeit dar, die Wettbewerbsposition im deutschen Marktsegment für Immobilienportale nachhaltig zu verbessern.

Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden.

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