Berlin, 21. Januar 2020
Frau Dr. h.c. Friede Springer, die Friede Springer GmbH & Co. KG sowie die Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co haben der Axel Springer SE gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
'Am 20. Dezember 2019 habe ich, Frau Dr. h.c. Friede Springer, die Schwellenüberschreitung von 75% der Stimmrechte an der Axel Springer SE, Berlin, mitgeteilt. Von mir, Frau Dr. h.c. Friede Springer, und der Friede Springer GmbH & Co. KG sowie der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co (die Mitteilende) werden Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wie folgt mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist zurückzuführen auf eine Zurechnung von Stimmrechten aufgrund eines abgestimmten Stimmrechtsverhaltens (acting in concert) und den Erwerb von Instrumenten (Vorerwerbsrechte auf Aktien mit Stimmrechten) durch die Mitteilende aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen mit Dritten.
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1 Die Investition in die Axel Springer SE dient der Umsetzung strategischer Ziele.
1.2 Die Mitteilende beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Axel Springer SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Aufgrund des abgestimmten Stimmrechtsverhaltens zwischen Traviata B.V., Traviata II S.à r.l., Dr. h.c. Friede Springer, Friede Springer GmbH & Co. KG, Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co, Dr. Mathias Döpfner (einschließlich aller von ihm direkt oder indirekt gehaltenen Aktien) und Epiktet GmbH & Co. KG können der Mitteilenden jedoch weitere Stimmrechte, die diese Personen zukünftig erwerben oder auf sonstige Weise erlangen, zuzurechnen sein.
1.3 Die Mitteilende strebt an, auf die Besetzung des Leitungsorgans und des Aufsichtsorgans der Axel Springer SE Einfluss zu nehmen. Hierzu wird auf Ziffer 8.2.5 b) und c) der Angebotsunterlage der Traviata II S.à r.l. an die Aktionäre der Axel Springer SE vom 4. Juli 2019 verwiesen.
1.4 Die Mitteilende strebt keine Änderung der Kapitalstruktur der Axel Springer SE an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Es wurden von der Mitteilenden keine Eigen- oder Fremdmittel zum Erwerb der Stimmrechte aufgewendet. Kosten im Zusammenhang mit den Vereinbarungen, die zu dem abgestimmten Stimmrechtsverhalten führen (vgl. Ziffer 1.2) wurden aus Eigenmitteln bestritten.'