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DGAP-Ad-hoc News vom 27.07.2017

Bastei Lübbe AG: Aufsichtsrat und Vorstand beschließen Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2016/2017

Bastei Lübbe AG / Schlagwort(e): Dividende

27.07.2017 / 13:36 CET/CEST
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Ad-hoc-Meldung nach Artikel 17 MAR

Bastei Lübbe AG: Aufsichtsrat und Vorstand beschließen Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2016/2017

Köln, 27.07.2017. Aufsichtsrat und Vorstand der Bastei Lübbe AG haben in der heutigen bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 22. November 2017 vorzuschlagen, den Bilanzgewinn von 1,1 Mio. Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorschlag trägt den erheblichen finanziellen Aufwendungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr außerordentlich belastet haben, Rechnung. Durch diesen vorübergehenden Verzicht auf eine Dividendenausschüttung wird sichergestellt, dass die Innenfinanzierungskraft für zukunftsträchtige Investitionen gewahrt bleibt.

Der Vorstand beurteilt die Aussichten für das Geschäftsjahr 2017/2018 positiv. Deutliche Impulse für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Bastei-Lübbe-Konzerns im laufenden Geschäftsjahr werden insbesondere von der Veröffentlichung der Hardcover-Novitäten der Weltbestseller-Autoren Ken Follett und Dan Brown, der Flächenausweitung bei der BuchPartner GmbH sowie aussichtsreichen Produktneuheiten bei Daedalic Entertainment erwartet. Angesichts dieser positiven Rahmendaten sieht die Prognose des Vorstandes für das aktuelle Geschäftsjahr 2017/2018 einen Umsatzanstieg auf rund 160 Mio. Euro sowie eine signifikante Ergebnisverbesserung mit einem erwarteten EBITDA in der Größenordnung von 14 bis 17 Mio. Euro vor.

Aufsichtsrat und Vorstand sind sich ihrer Verantwortung eines auf Vertrauen basierenden Verhältnisses zu ihren Aktionärinnen und Aktionären bewusst. Eine stringente und nachhaltige Dividendenpolitik ist Ausdruck dieses vertrauensvollen Verhältnisses. Diesbezüglich verfolgt die Bastei Lübbe AG grundsätzlich das Ziel, schnellstmöglich auf den eingeschlagenen Dividendenpfad zurückzukehren.


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