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Bayer Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 01.06.2015

Bayer Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Bayer Aktiengesellschaft 

01.06.2015 12:44

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, Deutschland am 27.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,89% (das entspricht 40459918 Stimmrechten) betragen hat. 2,29% der Stimmrechte (das entspricht 18961112 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,0001% der Stimmrechte (das entspricht 663 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
2,92% der Stimmrechte (das entspricht 24158294 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der BlackRock Gesellschaftsstruktur mehrfach zugeordnet werden.


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