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DGAP-Ad-hoc News vom 01.10.2015

Bayer Aktiengesellschaft: Preisspanne und Bruttoeinnahmen für Covestro-Börsengang angepasst

Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Börsengang
01.10.2015 08:22

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DARF IN DEN USA, AUSTRALIEN, KANADA UND JAPAN SOWIE IN DIESE LÄNDER WEDER DIREKT NOCH INDIREKT VERTEILT WERDEN

Leverkusen, 1. Oktober 2015

Bayer und Covestro haben für den geplanten Börsengang des Polymer-Unternehmens die angestrebten Bruttoeinnahmen und die Preisspanne für die Ausgabe von Covestro-Aktien an das derzeit eingetrübte und volatile Kapitalmarktumfeld angepasst. Der Erlös aus der Kapitalerhöhung soll jetzt 1,5 Milliarden Euro nach ursprünglich 2,5 Milliarden Euro betragen. Der Ausgabepreis liegt nunmehr in der Spanne zwischen 21,50 Euro und 24,50 Euro je Aktie. Bisher sollten die Aktien für 26,50 bis 35,50 Euro angeboten werden. Der niedrigere Erlös wird durch eine um 1 Milliarde Euro angehobene Kapitaleinlage ausgeglichen. Damit wird die Nettofinanzverschuldung zusammen mit den Pensionsverpflichtungen von Covestro unverändert bei 4 Milliarden Euro liegen.

Der Nachtrag zum Wertpapierprospekt mit den geänderten Emissionsbedingungen bedarf noch der Billigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin, mit der im Lauf des heutigen Tages gerechnet wird. Die Angebotsfrist der neuen Aktien wird bis Freitag, 2. Oktober 2015, 12:00 Uhr, für Privatinvestoren, die Aktien innerhalb des öffentlichen Angebotes in Deutschland oder Luxemburg zeichnen wollen, und bis 13:00 Uhr für institutionelle Investoren verlängert.

Nach Beginn der Bookbuilding-Phase am 21. September 2015 hat sich das Kapitalmarktumfeld deutlich verschlechtert. Externe Einflussfaktoren, wie etwa die Unsicherheit über das künftige Wirtschaftswachstum in China oder die Zinspolitik der US-Notenbank, haben zu einer steigenden Volatilität der Märkte beigetragen. Zudem belasten die negativen Schlagzeilen aus dem Automobilsektor den Aktienmarkt.

Bis zu 30 Tage nach der Erstnotierung im regulierten Marktsegment (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse, die jetzt für den 6. Oktober 2015 geplant ist, sind marktübliche Stabilisierungsmaßnahmen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Emissionsvolumens möglich.

Kontakt:
Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022, e-mail: peter.dahlhoff@bayer.com, Fax: 0214-30-96-33022



Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Ad-hoc-Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro und die Bayer AG in veröffentlichten Berichten beschrieben haben. Diese Berichte stehen auf der Covestro-Website www.covestro.com sowie auf der Bayer-Website www.bayer.de zur Verfügung. Covestro und Bayer übernehmen keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) und andere Personen, denen die Informationen rechtmäßig zugänglich gemacht werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order fallen (alle diese Personen werden gemeinsam als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch den veröffentlichten Wertpapierprospekt und auf dessen Basis. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Covestro AG sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wurde unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und ist bei der Covestro AG, 51365 Leverkusen, Deutschland, oder auf der Covestro-Webseite www.covestro.com kostenfrei erhältlich.

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