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DGAP-Ad-hoc News vom 29.03.2006

Bayer AG beabsichtigt Ausgabe einer 2 Milliarden EUR nachrangigen Pflichtwandelanleihe

Bayer AG / Anleiheemission

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Bayer AG beabsichtigt Ausgabe einer 2 Milliarden EUR nachrangigen Pflichtwandelanleihe

Leverkusen, 29. März 2006 – Der Aufsichtsrat der Bayer AG hat der Emission einer im Juni 2009 fälligen nachrangigen Anleihe mit Pflichtwandlung in Aktien der Bayer AG über 2 Milliarden EUR zugestimmt. Die Ausgabe der Anleihe erfolgt durch Bayer Capital Corporation B.V., Mijdrecht.
Mit dem Abschluss des am heutigen Morgen beginnenden Bookbuildings wird im Laufe des Tages gerechnet. Der untere Wandlungspreis, Zinskupon und die Wandlungsprämie werden unmittelbar danach festgelegt und bekannt gegeben. Das Emissionsvolumen von 2 Milliarden EUR kann optional im Rahmen einer Mehrzuteilungsoption um bis zu 300 Millionen EUR erhöht werden.
Die Anleihe ist nachrangig und mit einer ebenfalls nachrangigen Garantie der Bayer AG unterlegt. Bei Fälligkeit wird eine Pflichtwandlung in neue, aus dem bestehenden Bedingten Kapital der Bayer AG zu begebende Aktien vorgenommen. Die Ausgabe der Pflichtwandelanleihe erfolgt unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.

Es wird erwartet, dass die Pflichtwandelanleihe mit einem jährlichen Zinscoupon zwischen 6,25 und 6,75% ausgestattet wird. Es wird weiterhin erwartet, dass die Wandlungsprämie auf den in der Anleihe festgelegten unteren Wandlungspreis zwischen 16 und 20% liegen wird, woraus sich der obere Wandlungspreis ergibt. Ein steigender Aktienkurs führt bis zum Erreichen des oberen Wandlungspreises im gleichen Verhältnis zu einem Vorteil für Bayer, da bei Wandlung entsprechend weniger Aktien ausgegeben werden müssen.

Bayer geht davon aus, dass die Rating-Agenturen dieser Anleihe in ihren Analysen einen hohen eigenkapitalähnlichen Charakter zugestehen werden.
Der Emissionserlös soll unter anderem zur Finanzierung der beabsichtigten Übernahme der Schering AG dienen und ist Teil der von Bayer in diesem Zusammenhang angekündigten Eigenkapitalmaßnahmen von bis zu 4 Milliarden EUR. Die Anleihe wird im Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich an institutionelle Anleger außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Canada, Japan, Australien und Italien verkauft.

Bayer verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Begebung dieser Anleihe, über 90 Tage hinweg keine weiteren Eigenkapital erhöhenden Transaktionen oder Transaktionen mit Wandlungsrecht in Eigenkapital durchzuführen.
Bayer Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Diese Bekanntmachung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer AG in Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) beschrieben haben. Die Bayer AG und die Bayer Capital Corporation B.V. übernehmen keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der allgemeinen Information und stellt kein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, die in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere zu kaufen, dar. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot und der Verkauf der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere kann in bestimmten Ländern durch Gesetz beschränkt sein. Jede Person, die diese Bekanntmachung liest, sollte selbst Informationen über diese Beschränkungen einholen und diese Beschränkungen beachten. Diese Bekanntmachung darf nicht, ob direkt oder indirekt, in irgendeiner Form in Italien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder Japan verbreitet werden oder dorthin übermittelt werden oder gebracht werden. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Das Angebot und der Verkauf von den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapieren sind nicht nach dem US-Wertpapiergesetz (1933) registriert worden und werden auch nicht danach registriert. Die Wertpapiere dürfen bei fehlender Registrierung bzw. ohne eine anwendbare Befreiung von den Registrierungserfordernissen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden. Diese Wertpapiere werden in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht öffentlich angeboten werden.
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Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in Deutschland dar und ist kein Verkaufsprospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes, der EU-Verordnung der Kommission Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 oder anderer in Deutschland anwendbarer Rechtsvorschriften, die die Ausgabe, das Angebot und den Verkauf von Wertpapieren regeln. Jede Investmententscheidung oder Beratung hinsichtlich einer Investmententscheidung sollte nur aufgrund eines Prospekts erfolgen, der auch einen Abschnitt zu Risikofaktoren enthält.





DGAP 29.03.2006 

 
Sprache:      Deutsch
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