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DGAP-PVR News vom 15.05.2012

BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

BayWa AG 

15.05.2012 11:49

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland zum 15. Juli 2009 insgesamt 25,12 % (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß §§ 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mitgeteilt:

1) Mit dem Erwerb verfolgte Ziele: 

a) Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der Umsetzung strategischer Ziele;

b) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer Verwässerung ihres bestehenden Stimmrechtsanteils;

c) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an;

d) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der ehemaligen 100%igen Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen, der RWA Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der BayWa Aktiengesellschaft weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung weitere geringfügige Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln getätigt.



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