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DGAP-Ad-hoc News vom 20.09.2017

BayWa AG plant Begebung einer Hybridanleihe

BayWa AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission

20.09.2017 / 09:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


BayWa AG plant Begebung einer Hybridanleihe

BayWa Aktiengesellschaft

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

München, 20. September 2017

Die BayWa AG plant die Begebung einer nachrangigen Anleihe mit unbegrenzter Laufzeit, bei einer vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit der Emittentin nach fünf Jahren. Für diese Hybridanleihe ist ein Gesamtbetrag im unteren dreistelligen Millionenbereich angedacht. Die durch die Begebung generierten Mittel sollen unter anderem zur Refinanzierung verschiedener Verbindlichkeiten der Gesellschaft verwendet werden.

Das finale Emissionsvolumen wird nach der nun durchzuführenden Investoren-Roadshow festgelegt. Das Bookbuilding-Verfahren wird voraussichtlich Anfang Oktober stattfinden. Die Hybridanleihe soll im regulierten Markt der Luxemburger Börse gehandelt werden.

Die Entscheidung, ob die Hybridanleihe final begeben wird, ist vom Ergebnis des Bookbuilding-Verfahrens sowie der generellen Marktentwicklung abhängig.

BayWa AG
Der Vorstand

Mitteilende Person und Kontakt:

Marion Danneboom,
Leiterin PR/Corporate Communications,
BayWa Aktiengesellschaft,
Arabellastraße 4,
81925 München
Tel. 0 89/92 22-36 80, Fax 0 89/92 22-36 98,
E-Mail: marion.danneboom@baywa.de

BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, www.baywa.de
WKN 519406 // ISIN DE0005194062; WKN 519400 // ISIN DE0005194005




Kontakt:
Marion Danneboom, BayWa AG, Leiterin PR/Corporate Communications/Public Affairs,
Tel. 0 89/92 22-36 80, Fax 0 89/92 22-36 98,
E-Mail: marion.danneboom@baywa.de

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