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BayWa AG

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DGAP-PVR News vom 11.08.2008

BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

BayWa AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Wir wurden am 8. August 2008 von S.W. Mitchell Capital LLP, 52 Jermyn Street, London SW1Y 6LP, England, informiert, dass S.W. Mitchell Capital LLP am 31. Juli 2008 den Schwellenwert von 3 % an den Stimmrechten der BayWa AG, Arabellastrasse 4, 81925 München, Deutschland, überschritten hat und an diesem Tag 3,00 % der Stimmrechte (was 977.740 Stimmrechten entspricht) gehalten hat.

3,00 % der Stimmrechte der BayWa AG (berechnet aus 977.740 Stimmrechten) sind gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 WpHG der S.W. Mitchell Capital LLP zuzurechnen.

11.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     BayWa AG
              Arabellastraße 4
              81925 München
              Deutschland
Internet:     www.baywa.de
 
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