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Beate Uhse Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 07.03.2012

Beate Uhse AG: Beate Uhse AG beantragt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

Beate Uhse AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

07.03.2012 11:10

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Beate Uhse AG beantragt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
Flensburg, 7.3.2012. Die Aktien der Beate Uhse AG, Flensburg, (ISIN DE0007551400 / WKN 755 140) sind aktuell zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat der Beate Uhse AG haben heute einen Wechsel der Börsennotierung vom Prime Standard in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse beschlossen.
Die Gesellschaft wird nun einen entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Von dem Widerruf unberührt bleibt die Zulassung der Aktien der Beate Uhse AG zum regulierten Markt.
Der Wechsel des Börsensegments dient der Reduzierung des mit der Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwands.
Flensburg, den 7.3.2012 

Die Beate Uhse AG 


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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart  
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