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DGAP-PVR News vom 10.01.2013

Bechtle AG: Veröffentlichung gemäß § 27a WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Bechtle AG 

10.01.2013 11:40

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



1. Die Flossbach von Storch AG, Köln, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 10.01.2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 07.01.2013 folgendes mitgeteilt:
* Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Fremdmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat.

2. Die Flossbach von Storch Invest S.A., Strassen, Luxemburg hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 10.01.2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 04.01.2013 folgendes mitgeteilt:
 
* Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.  
* Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.  
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.  
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.  
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Fremdmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat.



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