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DGAP-News News vom 09.09.2010

bet-at-home.com AG: EUGH kippt auch österreichisches Glücksspielmonopol

bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache
09.09.2010 11:24


Nach dem gestrigem 'Aus' für das deutsche Monopol hat der EuGH heute auch die österreichische Glücksspielregelung für europarechtswidrig erklärt. Die Tatsache, dass es nur Unternehmungen mit Sitz im Inland möglich sei, eine Konzession zu beantragen, könne nicht mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang gebracht werden.
Zudem kritisiert der EuGH die fehlende Transparenz bei der Konzessionsvergabe, die keinen fairen Mitbewerb zulassen würde und somit sowohl gegen die Dienstleistungs- als auch Niederlassungsfreiheit verstoße. Alle zwölf Casino - Lizenzen werden derzeit von der Casinos Austria AG gehalten.

bet-at-home.com hat als Anbieter von Online - Sportwetten und Glücksspiel bereits mehrfach auf die rechtliche Problematik in Österreich hingewiesen und tritt grundsätzlich in allen Ländern für einen fairen Marktzutritt ein.
Nach den beiden EuGH - Urteilen kann eine Glücksspielregelung, die keinen Mitbewerb von lizensierten privaten Anbietern zulässt, nicht mehr länger aufrechterhalten werden. Das heutige Urteil bestätigt insbesondere die marketingstrategische Ausrichtung. bet-at-home.com wird auch künftig in Österreich werblich stark in Erscheinung treten und ihre Marktposition ausbauen.

Kontakt:
        bet-at-home.com AG
        Investor Relations
        Jochen Dickinger
        ir@bet-at-home.com 
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Emittent: 
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Kronprinzenstraße 82-84
40217 Düsseldorf
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Branche:       Glücksspiele
ISIN:          DE000A0DNAY5
WKN:           A0DNAY
Bloomberg:     ACX GY
Reuters:       ARTG.DE
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Sprache:       Deutsch


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