Aves One AG
Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, KdöR, hat uns am 1. Dezember 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft die Schwelle von 15 % überschritten hat und zum 23. November 2016 18,73 % (1.668.750 Stimmrechte) betragen hat. Ergänzend dazu hat uns das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, KdöR, am 21. Dezember 2016 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition hinsichtlich des Erwerbs der Stimmrechte an der Aves One AG dient der Erzielung von Gewinnen durch Anlage, nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Bisher wurde keine Entscheidung getroffen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Aves One AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Erlangung weiterer Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate wird daher vorbehalten.
3. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, KdöR, hat bisher keine Entscheidung darüber getroffen, Einflussnahme auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane der Aves One AG anzustreben.
4. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, KdöR, strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Aves One AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik.
5. Die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte erfolgte durch Eigenmittel.
Hamburg, den 21. Dezember 2016
Der Vorstand
Aves One AG
Große Elbstrasse 45
22767 Hamburg