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Biofrontera AG

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Pressemitteilung vom 15.03.2018

Bekanntgabe der Anpassung von Wandlungspreisen für Wandelschuldverschreibungen
 Biofrontera Aktiengesellschaft
Leverkusen
DE000A2BPFQ5 / DE000A2BPDE6
Bekanntgabe der Anpassung von Wandlungspreisen für Wandelschuldverschreibungen

Die Biofrontera AG („Gesellschaft“) gibt folgende Anpassungen von Wandlungspreisen für Wandelschuldverschreibungen bekannt:

  1. Betreffend die 6% Nachrang-Wandelschuldverschreibung 2016/2021 im Nennwert von insgesamt bis zu EUR 4.999.000 (ISIN DE000A2BPFQ5)

Die Nachrang-Wandelschuldverschreibung 2016/2021 ist eingeteilt in 49.990 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen”) im Nennbetrag von jeweils EUR 100. Jeder Anleihegläubiger hat das Recht, jede Schuldverschreibung nach Maßgabe der Anleihebedingungen in nennbetragslose auf den Namen lautende Stammaktien der Gesellschaft („Aktien“) zu wandeln. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt seit dem 01. Januar 2018 je Aktie EUR 5,00.

Nach § 12 der Anleihebedingungen findet eine Anpassung des Wandlungspreises statt. Auf dieser Grundlage gibt die Gesellschaft bekannt, dass der Wandlungspreis gem. den Anleihebedingungen

um EUR 0,25
auf EUR 4,75

reduziert wurde.

 

  1. Betreffend die 6% Wandelschuldverschreibung 2017/2022 im Nennwert von insgesamt bis zu EUR 4.999.000 (ISIN DE000A2BPDE6)

Die Wandelschuldverschreibung 2017/2022 ist eingeteilt in 49.990 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen”) im Nennbetrag von jeweils EUR 100. Jeder Anleihegläubiger hat das Recht, jede Schuldverschreibung nach Maßgabe der Anleihebedingungen in nennbetragslose auf den Namen lautende Stammaktien der Gesellschaft („Aktien“) zu wandeln. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt seit dem 01. Januar 2018 je Aktie EUR 5,00.

Nach § 11 der Anleihebedingungen findet eine Anpassung des Wandlungspreises statt. Auf dieser Grundlage gibt die Gesellschaft bekannt, dass der Wandlungspreis gem. den Anleihebedingungen

um EUR 0,25
auf EUR 4,75

reduziert wurde.

 

  1. Gründe für die Anpassung

Die Gesellschaft hat am 29. Januar 2018 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.000.000 im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 („Neue Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2017 gewinnberechtigt. Den Aktionären wurde das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Für dreizehn (13) alte Stückaktien der Gesellschaft konnten zwei (2) Neue Aktien während der Bezugsfrist vom 30. Januar 2018 bis einschließlich 12. Februar 2018 zum Bezugspreis bezogen werden. Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde am 09. Februar 2018 auf EUR 4,00 festgelegt. Die jeweiligen Anleihebedingungen sehen für den Fall, dass die Gesellschaft unter Gewährung von Bezugsrechten an ihre Aktionäre gemäß § 186 AktG ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen erhöht vor, dass die Anleihegläubiger vor Verwässerung geschützt werden. Der Wandlungspreis ist dabei um den Betrag zu ermäßigen, der dem Wert des einer Aktie gewährten Bezugsrechts entspricht. Findet an der Frankfurter Wertpapierbörse ein Bezugsrechtshandel statt, ist auf die dortigen Preisfeststellungen für die Wertermittlung abzustellen. Es hat an der Hamburger Wertpapierbörse, nicht aber an der Frankfurter Wertpapierbörse ein Bezugsrechtshandel stattgefunden. Hinzu kommt, dass der Handel an der Hamburger Wertpapierbörse vor der Bekanntgabe des Bezugspreises erfolgte und beendet wurde. Der Wert des Bezugspreises war daher rechnerisch zu ermitteln.

 

Leverkusen, im März 2018

 

Biofrontera Aktiengesellschaft
Der Vorstand