Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
Biofrontera AG wird Hauptversammlung Beschlussvorschlag für eine ordentliche Kapitalerhöhung vorlegen
Leverkusen, 16. April 2020 - Die ordentliche Hauptversammlung der Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113) soll für den 28.05.2020 einberufen werden. Die Gesellschaft hat heute beschlossen, der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag für eine ordentliche Kapitalerhöhung vorzulegen. Dieser Beschlussvorschlag hat u.a. folgende Inhalte:
- Das Grundkapital der Gesellschaft soll um bis zu EUR 8.969.870 durch Ausgabe von bis zu 8.969.870 neuen auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen erhöht werden.
- Das Bezugsrecht wird den Aktionären im Verhältnis 5 : 1 mittelbar zu einem noch festzulegenden Bezugspreis gewährt.
- Der Bezugspreis wird durch gesonderten Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Marktbedingungen festgelegt, wobei der Mindestbetrag gemäß § 9 Absatz 1 AktG nicht unterschritten werden darf.
Weitere Einzelheiten werden in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gegeben werden, die im Bundesanzeiger erfolgt.
Der Emissionserlös würde für die weitere Finanzierung von klinischen Studien zur Weiterentwicklung von Ameluz(R), für Vertriebs- und Marketingaufwendungen von Ameluz(R) insb. in den USA sowie der Deckung laufender Kosten des operativen Geschäfts verwendet werden.
Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611
Kontakt: Biofrontera AG
Tel.: +49 (0214) 87 63 2 0, Fax.: +49 (0214) 87 63 290
E-mail: ir@biofrontera.com
16.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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