PRESSEMITTEILUNG
Hausdurchsuchung bei Biotest - Unternehmen weist Verdacht zurück
- Vorwürfe für Biotest AG nicht nachvollziehbar
- Staatsanwaltschaft hat Aufklärungsoptionen nicht angenommen
Dreieich, 15. Oktober 2014. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat heute erneut eine Hausdurchsuchung bei der Biotest AG, Dreieich, durchgeführt. Dem Vernehmen nach basiert die Hausdurchsuchung auf der Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen zum Russlandgeschäft des Unternehmens, die die Staatsanwaltschaft bereits seit 2011 betreibt und die am 8. Mai 2012 zu einer Hausdurchsuchung geführt hatten (vgl. Ad hoc Mitteilung der Biotest AG vom 8. Mai 2012).
Vorwürfe für Biotest AG nicht nachvollziehbar
Den gleichen Beschuldigten wie damals wird nunmehr unterstellt, auch in den Märkten Polen, Tschechien, Slowakei, Ex-Jugoslawien und Kasachstan Untreue, Bestechung und damit einhergehend Steuerhinterziehung begangen zu haben. Wie auch im Zusammenhang mit dem Russlandgeschäft, weist die Biotest AG die Vorwürfe entschieden zurück. Interne Untersuchungen der Biotest AG haben bestätigt, dass die Vergütung für externe Dienstleister sowie die Produktpreise absolut markttypisch waren - und zwar sowohl im Vergleich zu Wettbewerbern als auch im internationalen Vergleich. Der Vorwurf der Untreue, Bestechung und Steuerhinterziehung ist für die Biotest AG daher nicht nachvollziehbar.
Staatsanwaltschaft hat Aufklärungsoptionen nicht angenommen
Die Biotest AG wird die Staatsanwaltschaft wie bisher aktiv bei der Aufklärung unterstützen. Biotest hat der Staatsanwaltschaft zahlreiche Unterlagen, die ihr Russlandgeschäft dokumentieren, zur Verfügung gestellt. Biotest muss allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass mehrfache Angebote der Beschuldigten, persönlich zur Aufklärung beizutragen und die Geschäfts-prozesse zu erklären, um Missverständnisse auszuräumen, bisher nicht angenommen wurden.
Disclaimer
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Biotest AG und ihrer Tochtergesellschaften. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen desUnternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Biotest beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine Verpflichtung.
Über Biotest
Biotest ist ein Anbieter von Plasmaproteinen und biotherapeutischen Arzneimitteln. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumine, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Darüber hinaus entwickelt Biotest monoklonale Antikörper, unter anderem in den Indikationen Rheumatoide Arthritis und Blutkrebs, die biotechnologisch hergestellt werden. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.000 Mitarbeiter. Die Vorzugsaktien der Biotest AG sind im SDAX der Deutschen Börse gelistet.
Biotest AG, Landsteinerstr. 5, 63303 Dreieich, www.biotest.de
Dr. Monika Buttkereit, Telefon: +49 (0) 6103 801-4406,
E-Mail: investor_relations@biotest.de
Telefax: +49 (0) 6103 801-347
WKN, ISIN Stammaktie: 522720, DE0005227201
WKN, ISIN Vorzugsaktie: 522723, DE0005227235
Notiert: Prime Standard
Freiverkehr: Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart