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Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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DGAP-PVR News vom 31.05.2012

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 

31.05.2012 09:57

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Unserer Gesellschaft wurde am 29. Mai 2012 vom Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland, gemäß § 27a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Folgendes mitgeteilt:

'Wir nehmen Bezug auf unsere heutige Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), mit der wir, der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund ('Verein'), mitgeteilt haben, dass unser Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ('BVB-KGaA') am 25. Mai 2012 die Schwellen von 10 % und 15 % überschritten hat und an diesem Tag 18,79 % der Stimmrechte (dies entspricht 11.539.909 Aktien/Stimmrechten) beträgt, dass der Verein unmittelbar 7,24 % der Stimmrechte (dies entspricht 4.448.000 Aktien/Stimmrechten) hält und die weiteren 11,55 % der Stimmrechte (dies entspricht 7.091.909 Aktien/Stimmrechten) dem Verein nach § 22 Abs. 2 WpHG von dem Aktionär Herrn Bernd Geske, Deutschland, zuzurechnen sind. Auslöser dieser Zurechnung ist eine zwischen dem Verein und Herrn Bernd Geske mit einer festen Laufzeit zunächst bis zur Jahresmitte 2017 geschlossene Aktionärsvereinbarung, deren wesentlicher Gegenstand die Verabredung einer Stimmbindung zugunsten des Vereins hinsichtlich der Aktien an der BVB-KGaA von Herrn Bernd Geske ist, ferner, dass Herr Bernd Geske und der Verein sich über Veränderungen der Höhe ihrer Beteiligung an der BVB-KGaA wechselseitig unterrichten bzw. abstimmen. Dies vorweggeschickt kommen wir im Weiteren hiermit unserer Mitteilungspflicht gemäß § 27a WpHG wie folgt nach:

− Die Investition, d.h. sowohl die Beteiligung des Vereins an der BVB-KGaA als auch an der vorgenannten Aktionärsvereinbarung, dient der Umsetzung strategischer Ziele bzw. der Verwirklichung des Zwecks und der Aufgaben des Vereins.

− Der Verein beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der BVB-KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

− Mit den Stimmrechten an der BVB-KGaA strebt der Verein keine Einflussnahme auf die Besetzung der Geschäftsführung der Komplementärin oder des Aufsichtsrats der BVB-KGaA an. Einfluss im vorstehenden Sinne besteht für den Verein als Alleingesellschafter der Komplementärin (der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH).

− Der Verein strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der BVB-KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

− Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel erklären wir, dass der Verein die ihm unmittelbar gehörenden Aktien an der BVB-KGaA zu 100 % aus Eigenmitteln erworben hat und dass bezüglich der ihm nur zugerechneten Stimmrechte aus den Herrn Bernd Geske gehörenden Aktien keine Mittel vom Verein aufgewendet wurden, vielmehr ist - wie vorstehend ausgeführt - vom Verein und Herrn Bernd Geske eine die Zurechnung auslösende Aktionärsvereinbarung abgeschlossen worden.'

Dortmund, den 31.05.2012
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH



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              44139 Dortmund
              Deutschland
Internet:     www.borussia-aktie.de
 
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