DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Sonstiges
30.09.2021 / 11:14
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
In Nordrhein-Westfalen wurde am heutigen Tage neue rechtliche Grundlagen zur Stadionauslastung mit der vollen Sitzplatz- und halben Stehplatzkapazität bekanntgegeben. In der ab 01. Oktober 2021 geltenden Corona-Schutzverordnung NRW hat die nordrhein-westfälische Landesregierung nunmehr festgelegt, dass ab dem kommenden Wochenende bei Großveranstaltungen unter freien Himmel die bisherige Kapazitätsobergrenze (vormals 25.000) fällt; die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln (u.a. "3G"-Bedingungen, Maskenpflicht etc.) gelten dabei fort. Auf der Grundlage der neuen Verordnung ergibt sich für Borussia Dortmund damit fortan eine Kapazitätsobergrenze von rd. 67.000 Zuschauer*innen.
Borussia Dortmund begrüßt diesen wichtigen Schritt zur Rückkehr zur Normalität und wird daraufhin nun sukzessive die Ticketingprozesse und organisatorischen Abläufe entsprechend anpassen.
Dortmund, den 30. September 2021
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Kontakt:
Dr. Robin Steden
Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations
30.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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