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DGAP-CMS News vom 23.09.2014

BUWOG AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

BUWOG AG / Veröffentlichung einer 'Sonstigen Zulassungsfolgepflicht' nach § 82 Abs. 9 BörseG
23.09.2014 14:26

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Bericht zu Punkt 6. der HV Tagesordnung


1. ordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014
Bericht des Aufsichtsrates der BUWOG AG gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG zur Vorbereitung der Beschlussfassung über eine bedingte Kapitalerhöhung zur Einräumung von Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstandes im Rahmen eines Long-Term Incentive Programms 2014


 1. Allgemeines

Der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Oktober 2014 der BUWOG AG (im Folgenden auch die 'Gesellschaft') soll die Beschlussfassung über eine bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG zur Einräumung von Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Long-Term Incentive Programms 2014 ('LTIP 2014') wie folgt vorgeschlagen werden:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu EUR 720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 720.000 Stück neuen auf Inhaber lautende Stammaktien bedingt erhöht. Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ist die Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die an die Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft im Rahmen des Long-Term Incentive Programms 2014 eingeräumt werden. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 13,00 (Ausübungspreis der Aktienoptionen). Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die bedingte Kapitalerhöhung zur Einräumung von Aktienoptionen erstattet der Aufsichtsrat der Gesellschaft einen Bericht gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG, in dem für die im Rahmen des LTIP 2014 einzuräumenden Aktienoptionen insbesondere die der Gestaltung der Aktienoptionen zugrundeliegenden Grundsätze und Leistungsanreize, die Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Optionen auf die einzelnen Organmitglieder und Anzahl der jeweils beziehbaren Aktien sowie die wesentlichen Bedingungen der Aktienoptionsverträge erläutert werden.


 2. Grundsätze und Leistungsanreize

Die BUWOG Group wurde im Wege einer Abspaltung von IMMOFINANZ AG mit BUWOG AG als neuer Holdinggesellschaft der BUWOG Group im Geschäftsjahr 2013/2014 verselbständigt und die Aktien der BUWOG AG (ISIN AT00BUWOG001) (im Folgenden auch 'BUWOG-Aktien') zum Handel am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse sowie zum Main Market (Rynek Podstawowy) an der Warschauer Börse zugelassen (Spin-off). Im Rahmen der Abspaltung und der Börseeinführung der BUWOG-Aktien wurde bekannt gegeben, dass ein Long-Term Incentive-Programm für die Mitglieder des Vorstands der BUWOG AG geplant ist und dass die Bedingungen vom Aufsichtsrat der BUWOG AG nach dem Spin-Off festgelegt werden.

Durch die Einräumung von Optionen zum Erwerb von BUWOG-Aktien an die Mitglieder des Vorstands der BUWOG AG (im Folgenden auch 'Teilnehmer') im Rahmen des LTIP 2014 soll ein Teil der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder direkt mit der Kursentwicklung der BUWOG-Aktien verknüpft werden, die Motivation und Identifikation des Vorstandsmitglieds und seine Bindung an die BUWOG Group gestärkt werden und eine zusätzliche Angleichung der Interessen des Vorstandsmitglieds an die Interessen der Aktionäre der BUWOG AG erreicht werden. Die Vorstandsmitglieder sollen am Unternehmenserfolg der Gesellschaft und einer weiteren positiven Kursentwicklung der BUWOG-Aktie partizipieren.

Aktienoptionspläne sind ein wesentlicher Bestandteil von Vergütungssystemen für börsenotierte Gesellschaften. Das LTIP 2014 soll die Teilnehmer motivieren, langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens - unter anderem ausgedrückt im Börsekurs der BUWOG-Aktie - zu arbeiten und durch ihre Leistungen zum wirtschaftlichen Erfolg der BUWOG AG beizutragen.
Im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen für Vorstandsmitglieder sind langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu setzen und gemäß den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) nachhaltige, langfristige und mehrjährige Leistungskriterien vorzusehen (Regel 27 ÖCGK). Aktienoptionspläne für Vorstandsmitglieder haben an festgelegte, messbare, langfristige und nachhaltige Kriterien anzuknüpfen, einen angemessenen Eigenanteil sowie eine mindestens dreijährige Wartefrist vorzusehen (Regel 28 ÖCGK).
Die vorgeschlagene Ausgestaltung des LTIP 2014 berücksichtigt diese Kriterien entsprechend. Den Vorstandsmitgliedern sollen im Rahmen des LTIP 2014 Optionsrechte zum Erwerb von BUWOG-Aktien eingeräumt werden. Dadurch wird ein besonderer Leistungsanreiz geschaffen, als dessen Maßstab der sich im Kurs der BUWOG-Aktie zeigende und zu steigernde Wert des Unternehmens gilt.

Das LTIP 2014 sieht die Einräumung von Basis-Optionen und Bonus-Optionen vor. Die Ausübung der Basis-Optionen hängt davon ab, dass das Vorstandsmitglied bis zum Ausübungszeitraum für die Gesellschaft tätig ist (bestimmte Fälle der Beendigung des Vorstandsmandats ausgenommen). Damit soll die Bindung des Vorstandsmitglieds an die Gesellschaft verstärkt und diesem die Möglichkeit der Partizipation an der im Aktienkurs ausgedrückten Unternehmensentwicklung eingeräumt werden. Die Ausübung der jeweiligen Tranche an Bonus-Optionen ist an die Erfüllung von jährlichen Erfolgszielen geknüpft, um langfristige und mehrjährige Leistungskriterien festzusetzen. Das LTIP 2014 erfordert ein entsprechendes Eigeninvestment in BUWOG-Aktien und es ist eine Wartefrist bis zum Ausübungszeitraum vorgesehen (bestimmte Fälle der Beendigung des Vorstandsmandats ausgenommen).
Der Ausübungspreis der Aktienoptionen beträgt EUR 13,00. Das entspricht dem Kurs der Erstnotiz der BUWOG-Aktie am 28. April 2014 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Leistungsanreiz für die Vorstandsmitglieder durch das LTIP 2014 soll an diesen Kurs als Startpunkt nach der Verselbständigung der BUWOG Group durch den Spin-off anknüpfen. Ebenso soll die Leistung der Mitglieder des Vorstands bei Börseeinführung der BUWOG-Aktien dahingehend berücksichtigt werden, dass für das erste Erfolgsziel (Bonus-Optionen Tranche I) an die Aktienkursentwicklung im ersten Geschäftsjahr nach der Börseeinführung der BUWOG-Aktien (Geschäftsjahr 2014/2015) angeknüpft wird.
Durch das LTIP 2014 soll auch eine konkurrenzfähige Vergütungsstruktur für Mitglieder des Vorstands im Verhältnis zur Peer-Group etabliert werden, um die langfristige Bindung der Vorstandsmitglieder an die Gesellschaft zu verstärken.


3. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Optionen.
Das LTIP 2014 umfasst insgesamt 720.000 Stück Optionen, die den Vorstandsmitgliedern wie folgt zugeteilt werden sollen:
Optionsberechtigter und Anzahl der jeweils einzuräumenden Optionen
Mag. Daniel Joachim Riedl
Vorstandsvorsitzender

75.000 Stück Basis-Optionen
100.000 Stück Bonus-Optionen Tranche I
130.000 Stück Bonus-Optionen Tranche II
175.000 Stück Bonus-Optionen Tranche III

Dr. Ronald Roos
Vorstandsmitglied

50.000 Stück Basis-Optionen
50.000 Stück Bonus-Optionen Tranche I
60.000 Stück Bonus-Optionen Tranche II
80.000 Stück Bonus-Optionen Tranche III

Die Gesamtanzahl der bei Ausübung der Optionen erwerbbaren Aktien der Gesellschaft entspricht rund 0,7% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.

Zu den Voraussetzungen der Ausübbarkeit der Basis-Optionen sowie Bonus-Optionen siehe nachstehend im Einzelnen.


4. Wesentliche Bedingungen der Aktienoptionsverträge
   4.1. Erfolgsziele

Die Ausübbarkeit der jeweiligen Bonus-Optionen Tranche hängt vom Erreichen des jeweiligen Erfolgsziels für die entsprechenden Tranchen an Bonus-Optionen wie folgt ab:

- Bonus-Optionen Tranche I (Geschäftsjahr 2014/2015)
Der Aktienkurs*) erreicht oder übersteigt an mindestens fünf Handelstagen im Geschäftsjahr 2014/2015 den Betrag von 85% des im IFRS-Konzernabschluss der BUWOG AG zum 30.04.2014 ausgewiesenen EPRA NAV**) pro Aktie der Gesellschaft.

- Bonus-Optionen Tranche II (Geschäftsjahr 2015/16)
Der Aktienkurs*) erreicht oder übersteigt an mindestens fünf Handelstagen im Geschäftsjahr 2015/2016 den Betrag von 92,5% des im IFRS-Konzernabschluss der BUWOG AG zum 30.04.2015 ausgewiesenen EPRA NAV**) pro Aktie der Gesellschaft.

- Bonus-Optionen Tranche III (Geschäftsjahr 2016/17)
Der Aktienkurs*) erreicht oder übersteigt an mindestens fünf Handelstagen im Geschäftsjahr 2016/2017 den Betrag von 100% des im IFRS-Konzernabschluss der BUWOG AG zum 30.04.2016 ausgewiesenen EPRA NAV**) pro Aktie der Gesellschaft.

*)'Aktienkurs' bedeutet volumengewichteter durchschnittlicher Kurs der BUWOG-Aktie an der Wiener Börse.

**)'EPRA NAV' bedeutet den nach den Grundsätzen der European Public Real Estate Association (EPRA) errechneten Nettovermögenswert der BUWOG Group, wie entsprechend für den IFRS-Konzernabschluss der BUWOG AG zum 30.04.2014 angewendet.

Wird das jeweilige Erfolgsziel einer Bonus-Optionen Tranche im jeweiligen Geschäftsjahr nicht erreicht, werden die Bonus-Optionen nicht ausübbar und verfallen ersatzlos.

Zusätzliches Erfolgsziel für die Bonus-Optionen Tranche II und Tranche III ist eine EPRA NAV-Steigerung pro Aktie gegenüber dem IFRS-Konzernabschluss der BUWOG AG zum 30.04.2014: der für die jeweilige Bonus-Optionen Tranche relevante EPRA NAV pro BUWOG-Aktie muss höher als der Ausgangswert (gemäß IFRS-Konzernabschluss zum 30.04.2014) sein.

Eine nachträgliche Änderung der vereinbarten Erfolgsziele ist ausgeschlossen.

   4.2. Laufzeit, Ausübungszeitraum

Nach einer Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft werden mit den Vorstandsmitgliedern Long-Term Incentive Vereinbarungen abgeschlossen, in denen die Aktienoptionen eingeräumt und die Ausübungsbedingungen geregelt werden.

Optionen können grundsätzlich im Zeitraum 01.05.2018 bis 30.04.2019 (jeweils einschließlich) ausgeübt werden (ausgenommen bestimmte Fälle der Beendigung des Vorstandsmandats). Optionen können damit bei aufrechtem Vorstandsmandat oder Vorstandsvertrag erstmals im fünften Geschäftsjahr 2018/2019 nach Beginn des Programms ausgeübt werden, folglich mit einer Wartefrist von vier Geschäftsjahren. Eine zusätzliche Behaltefrist für die durch Optionsausübung erworbenen BUWOG-Aktien ist nicht vorgesehen (Regel 28 ÖCGK).

Die Mandate der Vorstandsmitglieder enden derzeit im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2016/2017. Im Falle des Auslaufens des Mandats können die Basis-Optionen sowie jene Bonus-Optionen, für die die Erfolgsziele erfüllt wurden, vom 30.04.2017 bis 31.07.2017 (jeweils einschließlich) ausgeübt werden. Unter Zugrundelegung des Programmbeginns mit Verselbständigung der BUWOG Group und Börseeinführung der BUWOG-Aktie sind die Optionen folglich mit einer Wartefrist von drei Geschäftsjahren ausübbar.
Optionen müssen spätestens bis zum Ende des jeweiligen Ausübungszeitraums ausgeübt werden. Fällt der letzte Tag des Ausübungszeitraums in einen Ausschlusszeitraum, endet der Ausübungszeitraum mit Ablauf des 10. Tages nach dem Ende des Ausschlusszeitraums.

Während nachstehender Ausschlusszeiträume ist die Ausübung des Optionsrechts nicht möglich: (i) Sperrfristen für Orders in Finanzinstrumenten der BUWOG AG gemäß § 8 der
Emittenten-Compliance-Verordnung; (ii) anlässlich von Hauptversammlungen der Gesellschaft während des Zeitraums von Nachweisstichtag bis drittem Geschäftstag nach der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) und (iii) während des Zeitraums, ab dem Tag, an dem die Gesellschaft ein Bezugsanbot an ihre Aktionäre zum Bezug von Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder dergleichen veröffentlicht, bis zu dem Tag, an dem die im Rahmen des Bezugsangebots bezogenen Wertpapiere geliefert werden (jeweils einschließlich).

Zu den abweichenden Ausübungsmöglichkeiten bei Ausscheiden als Vorstandsmitglied siehe nachstehend Punkt 4.5.

   4.3. Ausübungspreis 

Jede eingeräumte Option berechtigt das jeweilige Mitglied des Vorstandes, bei Erfüllung der Voraussetzungen des LTIP 2014 eine BUWOG-Aktie zum Ausübungspreis zu erwerben.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei Optionsausausübung zu übertragenden BUWOG-Aktien entweder aus dem zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapital (§ 159 Abs 2 Z 3 AktG), einem genehmigten Kapital (§ 169 AktG) oder aus eigenen Aktien der Gesellschaft zu liefern.
Der Ausübungspreis je Option und damit Bezugspreis pro BUWOG-Aktie beträgt EUR 13,00. Dieser Ausübungspreis entspricht dem Börsekurse der Erstnotiz der BUWOG-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse beim Spin-Off der BUWOG Group von der IMMOFINANZ AG.

Neue Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
   4.4. Eigeninvestment in BUWOG-Aktien

Voraussetzung für die Ausübung der Optionen gemäß dem LTIP 2014 ist die Erfüllung eines Eigeninvestment in BUWOG-Aktien durch jeden Teilnehmer.
Die Anzahl an BUWOG-Aktien, die insgesamt im Rahmen des LTIP 2014 als Eigeninvestment zu tätigen sind, beträgt 50% des jährigen Brutto-Grundgehalts des Vorstandsmitglieds berechnet auf Basis des Mai 2014 Brutto-Grundgehalts ('Basisbetrag'). Das Gesamtausmaß des Eigeninvestment berechnet sich durch die Division des Basisbetrags durch den durchschnittlichen Aktienkurs (VWAP der BUWOG-Aktie an der Wiener Börse) der BUWOG-Aktie an den Handelstagen im Zeitraum 01.05.2014 bis 31.07.2014 (jeweils einschließlich).

Das Eigeninvestment ist über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren beginnend mit dem Geschäftsjahr 2014/2015 laufend aufzubauen, wobei pro Geschäftsjahr mindestens ein Drittel des Gesamtbetrags des Eigeninvestment zu erfolgen hat. Bestehende Bestände an BUWOG-Aktien der Teilnehmer werden für die Erfüllung des Eigeninvestments angerechnet. Das Eigeninvestment ist von jedem Teilnehmer bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionen zu halten.
4.5. Regelungen für das Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern und         Auslaufen des Mandats

Im Fall der Beendigung des Vorstandsmandats oder Vorstandsvertrags vor dem 01.05.2018 gelten nachstehende Regelungen einer allfälligen Ausübung von Basis-Optionen und/oder Bonus-Optionen:

 1) Auslaufen des Mandats

Ausübbar: Basis-Optionen und Bonus-Optionen (Erfolgsziel erfüllt) Ausübungszeitraum: 30.04.2017 bis 31.07.2017 (jeweils einschließlich) Nicht ausübbar: Bonus-Optionen (Erfolgsziel nicht erfüllt)
2) Beendigung - Good Leaver Event (Unberechtigte vorzeitige Kündigung des Vorstandsvertrags oder unberechtigte vorzeitige Abberufung durch BUWOG AG, dauernde Erwerbsunfähigkeit oder berechtigten Austritt)
Ausübbar: Basis-Optionen sowie Bonus-Optionen (Erfolgsziel im Beendigungszeitpunkt erfüllt)
Ausübungszeitraum: 
Bei Good Leaver Event vor dem 30.04.2017: ab dem Beendigungszeitpunkt bis 31.07.2017
Bei Good Leaver Event nach dem 30.04.2017: ab dem Beendigungszeitpunkt bis 30.04.2019

Ausübbar: Bonus-Optionen (Erfolgsziel nach Beendigungszeitpunkt erfüllt) Ausübungszeitraum:
Bei Good Leaver Event vor dem 30.04.2017: 30.04.2017 bis 31.07.2017
Nicht ausübbar: Bonus-Optionen (Erfolgsziel nicht erfüllt)
 3) Einvernehmliche Auflösung

Ausübbar: Basis-Optionen und Bonus-Optionen (Erfolgsziel zum Beendigungszeitpunkt erfüllt)
Ausübungszeitraum: binnen 3 Monaten ab Beendigungszeitpunkt
Nicht ausübbar: Bonus-Optionen (Erfolgsziel nicht erfüllt)
4) Beendigung des Vorstandsvertrags infolge Change-of-Control
Ausübbar: Basis-Optionen und Bonus-Optionen (Erfolgsziel erfüllt) Ausübungszeitraum: binnen 3 Monaten ab Beendigungszeitpunkt
Nicht ausübbar: Bonus-Optionen (Erfolgsziel nicht erfüllt)
5) Beendigung - Bad Leaver Event (Entlassung gemäß § 27 AngG, unberechtigter Austritt durch das Vorstandsmitglied oder Abberufung als Vorstandsmitglied gemäß § 75 Abs 4 AktG, ausgenommen im Fall dauernder     Erwerbsunfähigkeit)

Sämtliche Optionen verfallen und sich nicht ausübbar.
 6) Todesfall

Barabfindung von Basis-Optionen und Bonus-Optionen (Erfolgsziel erfüllt). Zahlung Barausgleichsbetrag

4.6. Ausschluss der Übertragbarkeit von Optionen, Hedging-Verbot
Die Optionen sind nicht übertragbar. Optionsrechte dürfen weder abgetreten oder übertragen noch belastet werden.

Einem Teilnehmer ist es bis zum Zeitpunkt einer Optionsausübung nicht erlaubt, allfällige Absicherungsgeschäfte (Hedging), etwa durch den Erwerb von gegenläufigen Optionen (Put-Optionen), abzuschließen.
   4.7. Rückerstattungsverpflichtung

Aus einer Optionsausübung zum Ausübungszeitpunkt erlangte Vorteile sind vom Teilnehmer zurückzuerstatten, wenn die Optionsrechte aufgrund falscher Werte (etwa im Fall der Berichtigung eines festgestellten Jahresabschlusses) als ausübbar qualifiziert wurden.

5. Sachliche Rechtfertigung/ Bezugsrechtsauschluss bei bedingter     Kapitalerhöhung

Mit dem LTIP 2014 werden die im Bericht dargelegten Ziele im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre verfolgt. Der Bezugsrechtsauschluss der Aktionäre bei der bedingten Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien für die Optionsrechte ist sowohl erforderlich als auch geeignet und angemessen sowie im Interesse der Gesellschaft sachlich gerechtfertigt.

Wien, September 2014

BUWOG AG
Der Aufsichtsrat



23.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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