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DGAP-News News vom 12.03.2018

BUWOG AG: BUWOG-Aktionäre nehmen freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Vonovia SE an

DGAP-News: BUWOG AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

12.03.2018 / 19:03
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Wien, 12. März 2018

BUWOG-Aktionäre nehmen freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Vonovia SE an
 

- Vorläufige Annahmequote überschreitet mit 73,7 Prozent die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus eine Aktie

- BUWOG-Aktionäre können innerhalb der Nachfrist weiter andienen

- Daniel Riedl, BUWOG CEO, betont strategische Bedeutung des Zusammenschlusses


Die Vonovia SE hat heute das vorläufige Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für den Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien und Wandelschuldverschreibungen der BUWOG AG veröffentlicht. Bis zum 12. März 2018 um 17:00 Uhr wurde das Übernahmeangebot mit 73,7 Prozent aller ausgegebenen BUWOG-Aktien mehrheitlich angenommen. Die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus eine Aktie aller ausgegebenen BUWOG-Aktien wurde somit überschritten.

Daniel Riedl, Vorstandsvorsitzender der BUWOG AG: "Wir werten das klare Votum unserer Aktionärinnen und Aktionäre als Auftrag an BUWOG und Vonovia, ihren erfolgreichen Wachstumskurs zukünftig gemeinsam fortzusetzen. Zusammen mit Vonovia werden wir das integrierte Geschäftsmodell der BUWOG und ihr hochwertiges Immobilienportfolio strategisch weiterentwickeln."

Das finale Ergebnis der ersten Annahmefrist wird Vonovia voraussichtlich am 15. März 2018 auf ihrer Website (vonovia-tob.de) und am 16. März 2018 in der Wiener Zeitung veröffentlichen. Für BUWOG-Aktionäre, die das Angebot von Vonovia bisher noch nicht angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist nach § 19 Abs 3 Z 3 des österreichischen Übernahmegesetzes um weitere drei Monate ("Nachfrist"). Die Nachfrist beginnt voraussichtlich am 16. März 2018 und wird in diesem Fall bis zum 18. Juni 2018, 17:00 Uhr, andauern. Innerhalb dieses Zeitraums haben BUWOG-Aktionäre weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien Vonovia zum Preis von 29,05 Euro je Aktie anzudienen.

Inhaber der BUWOG-Wandelschuldverschreibungen haben in der Nachfrist weiterhin die Möglichkeit, ihre Wandelschuldverschreibungen Vonovia anzudienen. In der Nachfrist wird ein reduzierter Preis je Wandelschuldverschreibung von 93.049,33 Euro je 100.000 Euro Nominale angeboten. Die Inhaber der BUWOG-Wandelschuldverschreibungen können jedoch innerhalb des Kontrollwechselfensters (voraussichtlich 16. März 2018 bis einschließlich 27. April 2018) ihre BUWOG-Wandelschuldverschreibungen zum angepassten Wandlungspreis wandeln. Lieferaktien können in der Nachfrist zum Preis von 29,05 Euro je Aktien der Vonovia angedient werden.

 

Über die BUWOG Group

Die BUWOG Group ist der führende deutsch-österreichische Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich und blickt auf eine mittlerweile 66-jährige Erfahrung zurück. Das Immobilienbestandsportfolio umfasst rund 49.000 Bestandseinheiten und befindet sich in Deutschland und Österreich. Neben dem Asset Management der eigenen Bestandsimmobilien wird mit den Geschäftsbereichen Property Sales und Property Development die gesamte Wertschöpfungskette des Wohnungssektors abgedeckt. Die Aktien der BUWOG AG sind seit Ende April 2014 an den Börsen in Frankfurt am Main, Wien (ATX) und Warschau notiert.



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