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DGAP-PVR News vom 09.07.2015

CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

CANCOM SE 

09.07.2015 20:29

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015 erhalten:

Herr Christian Vogel-Claussen, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 15.01.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,41% (das entspricht 507583 Stimmrechten) betragen hat.
3,41% der Stimmrechte (das entspricht 507583 Stimmrechten) sind Herrn Vogel-Claussen gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Herr Christian Vogel-Claussen, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 07.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,46% (das entspricht 366399 Stimmrechten) betragen hat.
2,46% der Stimmrechte (das entspricht 366399 Stimmrechten) sind Herrn Vogel-Claussen gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Die Astellon Capital Partners LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 15.01.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,41% (das entspricht 507583 Stimmrechten) betragen hat.
3,41% der Stimmrechte (das entspricht 507583 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die Astellon Capital Partners LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 07.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,46% (das entspricht 366399 Stimmrechten) betragen hat.
2,46% der Stimmrechte (das entspricht 366399 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Herr Bernd Ondruch, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 15.01.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,41% (das entspricht 507583 Stimmrechten) betragen hat.
3,41% der Stimmrechte (das entspricht 507583 Stimmrechten) sind Herrn Ondruch gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Herr Bernd Ondruch, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 07.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,46% (das entspricht 366399 Stimmrechten) betragen hat.
2,46% der Stimmrechte (das entspricht 366399 Stimmrechten) sind Herrn Ondruch gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.



09.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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