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DGAP-Ad-hoc News vom 18.07.2022

CANCOM SE: Einzug der erworbenen eigenen Aktien und Kapitalherabsetzung

CANCOM SE / Schlagwort(e): Sonstiges
CANCOM SE: Einzug der erworbenen eigenen Aktien und Kapitalherabsetzung

18.07.2022 / 13:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


CANCOM SE: Einzug der erworbenen eigenen Aktien und Kapitalherabsetzung

München, 18. Juli 2022 – Der Vorstand der CANCOM SE hat heute beschlossen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Aufsichtsrats die von der Gesellschaft gehaltenen 3.176.151 eigenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital um den entsprechenden Betrag von 3.176.151,00 € herabzusetzen. CANCOM hatte diese eigenen Aktien im Rahmen des „Aktienrückkaufprogramms 2021“ im Zeitraum vom 20. Oktober 2021 bis einschließlich 17. Juni 2022 auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Juni 2019 erworben. Dies entspricht rund 8,24 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft. Das Grundkapital in Höhe von derzeit 38.548.001 € beträgt nach der Kapitalherabsetzung 35.371.850,00 € und ist eingeteilt in 35.371.850 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.

Mitteilendes Unternehmen:
CANCOM SE, Erika-Mann-Straße 69, 80636 München
ISIN DE0005419105, Frankfurter Wertpapierbörse (MDAX, TecDAX, Prime Standard)

Kontakt / Mitteilende Person:
Sebastian Bucher, Manager Investor Relations
+49 (0)89 540545193
sebastian.bucher@cancom.de

 

 


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