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DGAP-News News vom 16.12.2014

CENIT AG: Vorzeitige Vertragsverlängerung für die Vorstände Kurt Bengel und Matthias Schmidt

CENIT AG / Schlagwort(e): Vertrag

16.12.2014 / 09:53


Stuttgart, 16. Dezember 2014 - Der Aufsichtsrat der CENIT AG hat die vorzeitige Vertragsverlängerung der beiden Vorstände Kurt Bengel und Matthias Schmidt beschlossen.

Der Vertrag von Kurt Bengel wurde dabei um fünf Jahre bis zum 31.12.2019 verlängert. Zudem wurde für Matthias Schmidt eine Vertragsverlängerung bis zum 31.07.2019 beschlossen.

Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands, Jahrgang 1962, ist seit 1988 bei der CENIT AG und wurde zum 1. Januar 2007 in den Vorstand berufen. Er ist verantwortlich für das weltweite operative Geschäft sowie für die Bereiche Marketing und Investor Relations.

Matthias Schmidt, Jahrgang 1969, ist seit 1. Februar 2013 Mitglied des Vorstands der CENIT AG. Er verantwortet die Bereiche Finanzen/Controlling sowie Personal.

Über CENIT:

CENIT ist als führender Beratungs- und Softwarespezialist für die Optimierung von Geschäftsprozessen in den Feldern Digital Factory, Product Lifecycle Management (PLM), SAP Solutions, Enterprise Information Management (EIM), Business Optimization & Analytics (BOA) und Application Management Services (AMS) seit über 25 Jahren erfolgreich aktiv. Standardlösungen von strategischen Partnern wie DASSAULT SYSTEMES, SAP und IBM ergänzt CENIT um etablierte, eigene Softwareentwicklungen. Hierzu gehören u.a. die FASTSUITE Produktfamilie für Softwarelösungen im Bereich Digitale Fabrik, cenitCONNECT für Prozesse rund um SAP PLM, cenitSPIN als leistungsfähiger PLM Desktop sowie CENIT ECLISO für eine effiziente Informationsverwaltung. Das Unternehmen beschäftigt rund 700 Mitarbeiter/innen weltweit. Diese arbeiten unter anderem für Kunden aus den Branchen Automobil, Luft- und Raumfahrt, Maschinenbau, Werkzeug- und Formenbau, Finanzdienstleistungen, Handel und Konsumgüter.
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Zusätzliche Erläuterungen:

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von CENIT enthalten. Begriffe oder Aussagen wie "das Unternehmen kann", oder "das Unternehmen wird", "erwartet", "geht davon aus", "erwägt", "beabsichtigt", "plant", "glaubt", "fährt fort" und "schätzt", sowie ähnliche Begriffe und Aussagen kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Diese Aussagen sind keine Garantie dafür, dass getätigte Prognosen erreicht werden. Vielmehr sind diese Aussagen mit Risiken, Unsicherheiten und Annahmen verbunden, die schwierig vorherzusagen sind und basieren zudem auf Annahmen über künftige Ereignisse, die sich als unzutreffend erweisen können. Aus diesem Grunde können die tatsächlichen Ergebnisse von den hier geäußerten Annahmen wesentlich abweichen. In einer zukunftsgerichteten Aussage, in der CENIT Erwartungen oder Annahmen in Bezug auf künftige Ergebnisse zum Ausdruck bringt, werden diese Erwartungen oder Annahmen in gutem Glauben getroffen, und es ist davon auszugehen, dass diese auf einer angemessenen Grundlage beruht; es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die Aussage, Erwartungen oder Annahmen eintreffen bzw. erreicht oder erfüllt werden. Das tatsächliche Betriebsergebnis kann wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen und unterliegt bestimmten Risiken. Hierzu verweisen wir auf den Geschäftsbericht der CENIT AG.

 





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