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China Specialty Glass AG

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DGAP-News News vom 20.08.2013

China Specialty Glass AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

China Specialty Glass AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
20.08.2013 / 08:52

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Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahres- und der Konzernabschluss der China Specialty Glass AG (CSAG), Grünwald, Landkreis München, zum Abschlussstichtag 31.12.2011 und der zusammengefasste Lagebericht der CSAG für das Geschäftsjahr 2011 fehlerhaft sind:

a. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011

Pachtvertrag im Zusammenhang mit Immobilie in Guangzhou/China Die Bilanzierung der im Voraus geleisteten Pachtzahlung für das unter den Sachanlagen gesondert ausgewiesene 'Mietgebäude' (TEUR 1.282) und das gesondert ausgewiesene 'Landnutzungsrecht' (TEUR 801) als Finanzierungs-Leasing-Vertrag i.S.d. IAS 17.10 ff. ist fehlerhaft, da
die rechtlich zulässige Laufzeit des Leasing-Vertrages nicht dem überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes entspricht (IAS 17.10 (c)) und

zu Beginn des Leasing-Verhältnisses der Barwert der Mindestleasing-Zahlungen nicht mindestens dem beizulegenden Zeitwert des Leasing-Gegenstandes entspricht (IAS 17.10 (d)).

Der Pachtvertrag ist als ein Operating-Leasing-Vertragsverhältnis anzusehen, bei dem die im Voraus geleisteten Pachtzahlungen über die Laufzeit des Pachtverhältnisses als Aufwand ratierlich zu erfassen sind (IAS 17.10 i.V.m. IAS 17.33 ff.). Der Vorauszahlungsbetrag ist entgegen der im Abschluss vorgenommenen Bilanzierung unter dem Posten 'sonstige langfristige Vermögenswerte' auszuweisen.

Im Hinblick auf die rechtlich zulässige Pachtdauer von 20 Jahren ist der Vorauszahlungsbetrag mit insgesamt TEUR 2.083 um TEUR 45 zu hoch ausgewiesen.

Darüber hinaus wurden im Konzernanhang eine Beschreibung der wesentlichen Leasing-Vereinbarungen gemäß IAS 17.35 (d) sowie die gemäß IAS 17.35 (a) erforderlichen Angaben über die bereits vollständig vorgenommene Leistung der Pachtzahlungen für die gesamte Vertragslaufzeit nicht vorgenommen.
Immobilie in Sichuan/China

Die im Konzernanhang vorgenommenen Angaben im Zusammenhang mit einem unter den als Zugänge im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Mietgebäude (TEUR 10.416), die 'als Vorauszahlung behandelt wurden, da die Leasingvereinbarung aufgrund ihre langen Laufzeit als Finanzierungsleasing betrachtet werden wird', sind unrichtig, da u. A.

ein Konzernunternehmen Auftraggeber für die Erstellung der Gebäude ist und somit die entsprechenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Konzernabschluss zu aktivieren sind und ein 'Mietgebäude' i.S.d. Angabe im Konzernanhang nicht vorliegt;

eine gegebenenfalls als Finanzierungs-Leasing-Vertragsverhältnis zu qualifizierende Mietvertragsvereinbarung mit einem Dritten am Bilanzstichtag nicht vereinbart wurde.

Mit den unrichtigen Angaben werden damit die tatsächlichen Verhältnisse des Sachverhalts im Abschluss nicht zutreffend dargestellt. Insoweit liegt ein Verstoß gegen IAS 1.15 vor.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte
Die kurzfristigen Aktiva 'Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte' (TEUR 28.050) enthalten Anzahlungen für Anlagen und Maschinen (TEUR 6.452) und für Landnutzungsrechte in Sichuan/China (TEUR 6.079), die als langfristige Vermögenswerte im Posten 'Sachanlagen' bzw. als 'Landnutzungsrechte' entsprechend auszuweisen sind. Insoweit liegt ein Verstoß gegen IAS 16.74 (b), bzw. IAS 16.4 i.V.m. IAS 1.54 (a) und (h) vor.

Angaben zu nahe stehenden Personen und Unternehmen
Pachtvertrag im Zusammenhang mit Immobilie in Guangzhou/China
Der die Immobilie in Guangzhou/China betreffende Pachtvertrag wurde zwischen einem Konzernunternehmen und Herrn Chun Li Shi geschlossen, der als Mitglied des Vorstands der CSAG und Sohn des indirekt mehrheitlich beteiligten Aktionärs und Mitglied des Vorstands der CSAG (COO), Herrn Nang Heung Sze, als nahe stehende Person gemäß IAS 24.9 (a) anzusehen ist. Entgegen der rechtlich zulässigen Vertragsdauer von 20 Jahren wurde im Vertrag eine Pachtzahlung für einen Zeitraum von 30 Jahren vereinbart, die in Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung mit einer monatlichen Pachtzahlung bei Pachtbeginn in voller Höhe geleistet wurde. Eine inhaltlich zutreffende Angabe über die Art und insbesondere den Umfang der Geschäftsbeziehung mit Herrn Chun Li Shi ist im Konzernanhang nicht vorgenommen worden. Insoweit liegt ein Verstoß gegen die Regelungen des IAS 24.18 a) und b) i.V.m. IAS 24.19 f), IAS 24.21 c) und d) vor.
Vergütungen der Mitglieder des Managements

Die gemäß IAS 24.17 geforderte Darstellung der Vergütungen an die Mitglieder des Managements entsprechend den Kategorien 'kurzfristig fällige Leistungen', 'Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses', 'andere langfristig fällige Leistungen', 'Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses' und 'anteilsbasierte Vergütungen' ist im Abschluss nicht vorgenommen worden.

b. Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht

Der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 enthält keine umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der CSAG-Gruppe, so dass bspw. nicht deutlich wird, wie mit technischen Anlagen mit einem Gesamtwert von rd. TEUR 2.792 Umsatzerlöse von TEUR 76.884 erzielt werden konnten. Entgegen den Anforderungen des § 315 Abs. 1 Satz 3 HGB wurden in die Analyse nicht die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren mit einbezogen, die z.B. Aussagen zur positiven Entwicklung der Umsatzerlöse in 2011 im Vergleich zur Auslastung, zum Anlageabnutzungsgrad und zur Altersstruktur der Produktionsanlagen und erforderlichen Reinvestitionsmaßnahmen wiedergeben.
Darüber hinaus schließt die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nicht mit einer Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichts ab. Dies verstößt gegen die Regelungen des § 315 Abs. 1 S. 1 HGB i.V.m. DRS 15 Tz. 49.

c. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 

Beteiligungen/Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an der Hing Wah Holdings (Hong Kong) Ltd., Hong Kong, in Höhe von TEUR 100.121, wurden im Posten 'Beteiligungen' und nicht als 'Anteile an verbundenen Unternehmen' ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 A.III.1. HGB), obwohl es sich bei der Gesellschaft um ein verbundenes Unternehmen i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB handelt, da die CSAG alleinige Gesellschafterin ist und ein Control-Verhältnis i.S.d. § 290 Abs. 2 HGB besteht.
Ausschüttungssperre i.S.d. § 268 Abs. 8 S. 2 HGB
Die im Hinblick auf die im Jahresabschluss bilanzierten aktiven latenten Steuern zu berücksichtigende Ausschüttungssperre i.S.d. § 268 Abs. 8 S. 2 HGB in Höhe von TEUR 1.078 wurde im Anhang fehlerhaft nicht angegeben. Insoweit liegt ein Verstoß gegen § 285 Nr. 28 HGB vor.

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