Die Allianz SE, München, Deutschland, hat JOST Werke SE gemäß § 43 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 37 Abs. 1 WpHG am 20. Juli 2023 Folgendes mitgeteilt:
Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 1 WpHG
„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf unsere Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 19. Juli 2023 über unseren Anteil an Stimmrechten der JOST Werke SE.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir gemäß § 43 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 1 WpHG mit, dass die Stimmrechte zu Investmentvermögen i.S.v. § 1 Abs. 1 KAGB gehören, für die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt („Allianz Global Investors“), Verwaltungsgesellschaft ist. Alle mit der Verwaltung dieser Investmentvermögen verbundenen Entscheidungen – etwa über Ausübung von Stimmrechten sowie Investitionsentscheidungen – trifft Allianz Global Investors unabhängig von der Allianz SE, der Allianz Deutschland AG und der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft. Die Allianz SE, die Allianz Deutschland AG und die Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft verfolgen dementsprechend selbst keine der in § 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG genannten Ziele. Die für den Erwerb der uns zuzurechnenden Stimmrechte eingesetzten Mittel der Investmentvermögen stammen aus Eigenmitteln der Allianz-Gruppe.
Für die von der Allianz Global Investors verfolgten Ziele verweisen wir auf deren Mitteilung vom
13. Juli 2021, die auch die Investmentvermögen erfasst, die der Allianz SE, Allianz Deutschland AG und der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft zuzurechnen sind.“