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DGAP-PVR News vom 15.06.2011

Commerzbank AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Commerzbank AG 

15.06.2011 13:11

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0008032004, WKN: 803200 am 06. Juni 2011 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und an diesem Tag 5,40% (276.281.245 Stimmrechte) betrug.
Ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,25% (12.669.218 Stimmrechte) ist der UBS AG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0008032004, WKN: 803200 am 08. Juni 2011 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und an diesem Tag 0,78% (39.699.088 Stimmrechte) betrug. Ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,30% (15.275.477 Stimmrechte) ist der UBS AG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die Mitteilungspflicht nach § 21 Abs. 1 WpHG der UBS AG, Zürich, Schweiz, ist auf ihre Funktion als Joint Bookrunner im Rahmen der am 06. Juni 2011 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, zurückzuführen.



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