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CONSUS REAL ESTATE AG: Beginn der Bezugsfrist und des Bezugsrechtshandels unter den zuvor angekündigten Bedingungen
Berlin, 9. Juli 2018 - Consus Real Estate AG ("CONSUS", ISIN DE000A2DA414) kündigt den morgigen Beginn der Bezugsfrist zum 10. Juli 2018 an. Während der Bezugsfrist vom 10. Juli 2018 bis 23. Juli 2018 können bestehende Aktionäre im Verhältnis 23:11 (d.h. pro dreiundzwanzig gehaltener Aktien können elf neue Aktien bezogen werden) zum Bezugspreis von EUR 7,20 beziehen. Die Bezugsrechte werden voraussichtlich über Xetra sowie Xetra Frankfurt Spezialist und dem Freiverkehr der Börse München im Zeitraum vom 10. Juli 2018 bis 19. Juli 2018 unter der ISIN DE000A2LQUH0 angeboten. Neue Aktien, die nicht im Rahmen der Bezugsfrist bezogen worden sind, werden institutionellen Investoren im Wege einer Privatplatzierung voraussichtlich am oder um den 24. Juli 2018 angeboten. Der erste Handelstag der neu begebenen Aktien soll voraussichtlich am oder um den 27. Juli 2018 sein.
Deutsche Bank und UBS fungieren gemeinsam als Joint Global Coordinator, und zusammen mit Baader Bank als Joint Bookrunners.
Pressekontakt:
RUECKERCONSULT GmbH
Peter Dietze-Felberg
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Consus Real Estate AG
Andreas Steyer, CEO
a.steyer@consus.ag
Über CONSUS Real Estate AG
Die CONSUS Real Estate AG ("CONSUS") mit Hauptsitz in Berlin ist der führende deutsche Mietwohnungsprojektentwickler in den neun größten deutschen Städten. Wesentliche Bestandteile des Business Models der CONSUS sind ein hoher Anteil an institutionellen Forward Sales sowie Digitalisierung und industrielle Serienfertigung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Entwicklungsaktivitäten werden ergänzt durch ein renditestarkes Bestandsportfolio deutscher Gewerbeimmobilien. Die Aktie der Consus Real Estate AG ist im m:access, dem Mittelstandsportal der Bayerischen Börse, gelistet und wird an der Münchener Börse im Freiverkehr sowie auch in Frankfurt über XETRA gehandelt.
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Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Consus Real Estate AG ("CONSUS") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist dar.
Die Wertpapiere der CONSUS dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht nach dem U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere der CONSUS wurden und werden nicht nach dem Wertpapiergesetz registriert. Ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den USA findet nicht statt. Jeder Verkauf der in dieser Mitteilung erwähnten Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt ausschließlich an "qualifizierte institutionelle Käufer" im Sinne von Rule 144A des Securities Act.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung über die öffentlich angebotenen Wertpapiere der CONSUS sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und ist kostenlos bei der Consus Real Estate AG, Kurfürstendamm 188-189, 10707 Berlin, Deutschland, oder auf der Website der CONSUS erhältlich.
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