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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 28.01.2020

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
28.01.2020 / 17:21
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG

Die Novofam Macro LLC ('Novofam') hat uns am 14. Januar 2020 gemäß §§ 33, 34 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Novofam am 13. Januar 2020 die Schwelle von 10 % der Stimmrechtsanteile an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ('DEAG') überschritten hat und zu diesem Datum ein Stimmrechtsanteil von 10,002 % besteht, was einem Anteil von 1.963.000 Aktien an der DEAG entspricht.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilte die Novofam gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG mit:

1. Mit dem Erwerb von Stimmrechten an der DEAG wird ein langfristiges strategisches Engagement angestrebt.

2. Es besteht die Absicht, den Erwerb weiterer Stimmrechte zu prüfen und dann gegebenenfalls und in Abhängigkeit von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte zu erwerben.

3. Es wird weder eine angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat des Emittenten angestrebt, noch ist eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- oder Leitungsorganen beabsichtigt bzw. angestrebt.

4. Es wird derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der DEAG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.

Weiter wurde uns gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel mitgeteilt, dass der Erwerb mit Eigenmitteln finanziert wurde.

Berlin, 28. Januar 2020

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft



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