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DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 18.03.2015

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG plant Aufstockung der Unternehmensanleihe 2014/2019

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe
18.03.2015 16:37

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DEMIRE plant Aufstockung der Unternehmensanleihe 2014/2019
Frankfurt am Main, den 18. März 2015 - Der Vorstand der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG ("DEMIRE", ISIN DE000A0XFSF0) plant, die im September 2014 begebene Unternehmensanleihe 2014/2019 im Rahmen einer reinen Privatplatzierung bei qualifizierten institutionellen Investoren in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Kanada, Australien und Japan um weitere bis zu EUR 50 Mio. auf dann insgesamt bis zu EUR 100 Mio. aufzustocken.

Die weiteren Schuldverschreibungen würden mit gleicher Ausstattung in der Weise begeben, dass sie mit den bereits ausgegebenen Schuldverschreibungen unter den bestehenden Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe 2014/2019 zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden und den Gesamtnennbetrag der Unternehmensanleihe 2014/2019 entsprechend erhöhen.
Die ODDO SEYDLER BANK AG, Frankfurt am Main, wurde als Sole Global Coordinator mit der Begleitung einer etwaigen Aufstockung der Unternehmensanleihe 2014/2019 beauftragt.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG findet nicht statt.
Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung ist nicht zur Verbreitung in oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder in anderen Rechtsordnungen bestimmt, in der ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese Mitteilung stellt kein öffentliches Angebot für Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die Schuldverschreibung sind und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen nur auf Grundlage einer Registrierung oder einer anwendbaren Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden.

Ende der Mitteilung

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