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DGAP-Ad-hoc News vom 27.10.2011

Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio. EUR

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
27.10.2011 13:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ankündigung in Übereinstimmung mit Artikel 4 Paragraph 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission: Deutsche Börse AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio. EUR
Die Deutsche Börse AG ('Deutsche Börse') hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm auf Grundlage der derzeitigen Ermächtigung durch die Hauptversammlung durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm dauert bis zum Abschluss des Zusammenschlusses der Deutsche Börse und der NYSE Euronext an, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2011. Das gesamte Rückkaufvolumen beläuft sich auf ca. 100 Mio. EUR. Das Aktienrückkaufprogramm ist auf die Anzahl an Deutsche Börse Aktien begrenzt, welche - nach Ausführung eines entsprechenden Aktienrückkaufprogramms der NYSE Euronext in Höhe von bis zu 100 Mio. US$ - das Verhältnis der Altaktionäre der Deutsche Börse von 60 Prozent und der Altaktionäre der NYSE Euronext von 40 Prozent an der Alpha Beta Netherlands Holding N.V., nach Abschluss des Zusammenschlusses der Deutsche Börse mit der NYSE Euronext, aufrechterhält.
Es ist vorgesehen, das Aktienrückkaufprogramm entweder durch den direkten Erwerb über die Börse und/oder über einen Verkauf von Put-Optionen, den Ankauf von Call-Optionen oder der Verwendung einer Kombination von Put- und Call-Optionen umzusetzen. Der Rückkauf bezieht sich in jedem Fall auf sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN DE0005810055 und ISIN DE000A1KRND6). Das Verhältnis, in dem die Deutsche Börse Aktien mit der jeweiligen ISIN zurückkauft, hängt von der Entwicklung des Marktpreises der jeweiligen ISIN ab.
Die Aktien sind für einen oder mehrere vorgesehenen Zwecke, deren Ermächtigung durch die Hauptversammlung unter Punkt 6 der Agenda vom 12. Mai 2011 bestätigt wurde, zu verwenden. Die Aktien können auch für Zwecke verwendet werden, für die ein Ausschluss von Bezugsrechten vorgesehen ist, aber auch eingezogen oder über den Aktienmarkt oder ein Angebot an alle Aktionäre verkauft werden.
Der Rückkauf über die Börse erfolgt im Rahmen der Marktbedingungen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis für die zurückzukaufenden Aktien den Mittelwert des Aktienkurses der letzten fünf Handelstage vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Maßgeblich für die Mittelwerte des Aktienkurses sind die Schlussauktionspreise der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB). Darüber hinaus können Aktien über den Verkauf von Put-Optionen, den Ankauf von Call-Optionen oder eine Kombination solcher Optionen zurückgekauft werden. Im Falle des Aktienerwerbs über Optionen, darf der Ausübungspreis den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) während der letzten fünf Handelstage vor Abschluss des betreffenden Optionsgeschäftes um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten (in jedem Fall exklusive anfallender Transaktionskosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen und bezahlten Netto-Optionsprämie).
Die Deutsche Börse wird ein unabhängiges Kreditinstitut anweisen, sich nach besten Kräften zu bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Aktie ISIN DE0005810055 und nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Aktie ISIN DE000A1KRND6 zurückzukaufen und die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten. Das unabhängige Finanzinstitut wird über den Zeitpunkt und das Volumen des Aktienrückkaufs, ohne Einfluss des Unternehmens, entscheiden. Gemäß Artikel 4 Paragraph 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 werden alle Transaktionen nicht später als am siebten Handelstag nach der Transaktion veröffentlicht.


Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00





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