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DGAP-Ad-hoc News vom 01.02.2012

Deutsche Börse AG: Europäische Kommission untersagt geplanten Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse und NYSE Euronext

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss
01.02.2012 10:52

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Deutsche Börse AG (Deutsche Börse) und NYSE Euronext sind heute darüber informiert worden, dass die Europäische Kommission entschieden hat, den geplanten Unternehmenszusammenschluss zu untersagen. Ungeachtet der von den Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen ist die Europäische Kommission zu der Einschätzung gelangt, der Zusammenschluss behindere in erheblichem Maße effektiven Wettbewerb und hat den Zusammenschluss als mit dem Gemeinsamen Markt für nicht vereinbar erklärt. Mit der förmlichen Zustellung dieser Entscheidung der Europäischen Kommission an Deutsche Börse und NYSE Euronext wird der Eintritt der Vollzugsbedingung für das Umtauschangebot der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. an die Aktionäre der Deutsche Börse vom 4. Mai 2011 (in seiner geltenden Fassung), wonach die Freigabe durch die Europäische Kommission am oder vor dem 31. März 2012 vorliegen muss, unmöglich werden. Mit der förmlichen Zustellung der Untersagungsentscheidung wird das Umtauschangebot demzufolge automatisch erlöschen.
Alpha Beta Netherlands Holding N.V. wird das Erlöschen des Umtauschangebots veröffentlichen und das Umtauschangebot gemäß den Bedingungen des Umtauschangebots rückabwickeln.


Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00


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