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DGAP-Ad-hoc News vom 29.05.2012

Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio. EUR bis Ende Juli 2012

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
29.05.2012 19:53

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Deutsche Börse AG ('Deutsche Börse') hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm auf Grundlage der derzeitigen Ermächtigung durch die Hauptversammlung durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm dauert längstens bis zum 31. Juli 2012 und das Rückkaufvolumen beläuft sich auf ca. 100 Mio. EUR des für 2012 geplanten Rückkaufvolumens von insgesamt bis zu 200 Mio. EUR. Das Aktienrückkaufprogramm wird durch den direkten Erwerb auf den Namen lautender Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN DE0005810055) über die Börse umgesetzt.
Die Aktien sind für einen oder mehrere vorgesehene Zwecke, deren Ermächtigung durch die Hauptversammlung unter Punkt 6 der Agenda vom 12. Mai 2011 bestätigt wurde, zu verwenden. Die Aktien können auch für Zwecke verwendet werden, für die ein Ausschluss von Bezugsrechten vorgesehen ist, aber auch eingezogen oder über den Aktienmarkt oder ein Angebot an alle Aktionäre verkauft werden.
Der Rückkauf über die Börse erfolgt im Rahmen der Marktbedingungen. Der Kaufpreis für die zurückzukaufenden Aktien darf den Mittelwert des Aktienkurses der letzten fünf Handelstage vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Maßgeblich für die Mittelwerte des Aktienkurses sind die Schlussauktionspreise der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB). Die Deutsche Börse wird ein unabhängiges Kreditinstitut anweisen, sich nach besten Kräften zu bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse zurückzukaufen und die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten. Das unabhängige Finanzinstitut wird über den Zeitpunkt und das Volumen des Aktienrückkaufs, ohne Einfluss des Unternehmens, entscheiden. Gemäß Artikel 4 Paragraph 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 werden alle Transaktionen nicht später als am siebten Handelstag nach der Transaktion veröffentlicht.


Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00


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Fax:          
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