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DGAP-Ad-hoc News vom 28.10.2013

Deutsche Börse AG: OFAC informiert Deutsche Börse AG Tochter Clearstream, dass sie ihre Ermittlungen gegen Clearstream abgeschlossen hat - eine Entscheidung über einen Vergleich mit OFAC steht noch aus

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich
28.10.2013 19:13

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Deutsche Börse AG: OFAC informiert Deutsche Börse AG Tochter Clearstream, dass sie ihre Ermittlungen gegen Clearstream abgeschlossen hat - eine Entscheidung über einen Vergleich mit OFAC steht noch aus
Die U.S.-amerikanische Exportkontrollbehörde Office of Foreign Assets Control ('OFAC'), hat heute der Clearstream Banking S.A. ('Clearstream'), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, mitgeteilt, dass sie ihre Ermittlungen gegen Clearstream wegen möglicher Verletzungen von U.S.-Sanktionen abgeschlossen hat. Die Entscheidung ist im Anschluss an die seit Januar 2013 laufenden Gespräche mit OFAC gefallen, als OFAC Clearstream ihre vorläufige Einschätzung über eine noch zu verhängende Geldstrafe mitgeteilt hatte. OFAC hat Clearstream darüber informiert, dass, wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Mitteilung über eine formelle noch zu verhängende Strafe erließe, diese eine Strafzahlung in Höhe von USD 168.780.000 beinhalten würde. Clearstream hat nunmehr die Möglichkeit, die Angelegenheit im Wege eines Vergleichs beizulegen. Der vergleichsweise zu zahlende Betrag würde in diesem Fall um 10 Prozent auf USD 151.902.000 reduziert. Im Rahmen der Ermittlungen hatte OFAC die Unterhaltung eines Sammelkontos durch Clearstream in den Vereinigten Staaten sowie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb des Abwicklungssystems der Clearstream im Jahr 2008 untersucht. Diese Wertpapierübertragungen hingen mit einer Entscheidung der Clearstream aus dem Jahr 2007 zusammen, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen. Die Deutsche Börse AG hatte über den Sachverhalt bereits im Rahmen der Ad-hoc-Meldung vom 9. Januar 2013 informiert. Ein Vergleich mit der OFAC würde keine endgültige Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes durch Clearstream begründen.

Die zuständigen Gremien innerhalb der Gruppe Deutsche Börse werden die erhaltenen Informationen prüfen und über einen Vergleich mit OFAC entscheiden.

Die Gruppe Deutsche Börse wird einen Betrag in der Größenordnung übereinstimmend mit der heutigen Benachrichtigung durch OFAC im Abschluss des dritten Quartals 2013 als Rückstellung berücksichtigen.

Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15


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