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DGAP-Ad-hoc News vom 13.11.2013

Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern wirksam

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich
13.11.2013 10:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern wirksam
Wie die Deutsche Börse AG bereits in ihren Ad-hoc-Mitteilungen vom 9. September 2013 und 24. Oktober 2013 mitgeteilt hatte, hat ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft, die Clearstream Banking S.A. ('Clearstream'), eine Vergleichsvereinbarung mit U.S.-Klägern abgeschlossen, die für ihre Wirksamkeit noch der formalen Klageabweisung aller unmittelbar gegen Clearstream gerichteten Klagen durch das U.S.-Gericht bedurfte.

Das U.S.-Gericht hat nunmehr die entsprechende Klageabweisungsverfügung erlassen und die Klagen abgewiesen. Der Vergleich ist damit wirksam.

Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15


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