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DGAP-Ad-hoc News vom 23.01.2014

Deutsche Börse AG: Vergleich zwischen Deutsche Börse Tochter Clearstream und OFAC wirksam

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich
23.01.2014 20:58

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Deutsche Börse AG: Vergleich zwischen Deutsche Börse Tochter Clearstream und OFAC wirksam

Wie die Deutsche Börse AG in ihren Ad-hoc-Mitteilungen vom 28. Oktober 2013 und 7. November 2013 mitgeteilt hat, hat sich ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft, die Clearstream Banking S.A. ('Clearstream') entschieden, sich mit der U.S.-amerikanischen Exportkontrollbehörde Office of Foreign Assets Control ('OFAC') gegen Zahlung eines Betrags von USD 151.902.000 zu vergleichen. OFAC hatte die Unterhaltung eines Sammelkontos durch Clearstream in den Vereinigten Staaten sowie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb des Abwicklungssystems der Clearstream im Jahr 2008 untersucht. Diese Wertpapierübertragungen hingen mit einer Entscheidung der Clearstream aus dem Jahr 2007 zusammen, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen. Mit dem Vergleich wird die Angelegenheit ohne eine endgültige behördliche Feststellung eines Verstoßes durch Clearstream gegen U.S.-amerikanische Sanktionsvorschriften beendet.
Heute hat OFAC Clearstream unterrichtet, dass OFAC den Vergleich unterzeichnet hat. Der Vergleich ist damit wirksam.

Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15


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