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DGAP-Ad-hoc News vom 26.07.2016

Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über Mindestannahmeschwelle

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
26.07.2016 17:42

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN UNTERLIEGEN WÜRDE

Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über Mindestannahmeschwelle

Auf Basis der bislang zugegangenen und von den Depotbanken gebuchten Annahmeerklärungen für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC, London, Vereinigtes Königreich an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, das im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und der London Stock Exchange Group plc steht, wurde die Mindestannahmeschwelle von 60% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich eigener Aktien) überschritten (Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016 veröffentlichten Angebotsunterlage). Die vorläufige Annahmequote betrug heute um 17.00 Uhr MESZ ca. 60,35% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich eigener Aktien).

Für den Eintritt der Vollzugsbedingung "Mindestannahmeschwelle für das Tauschangebot" (Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016 veröffentlichten Angebotsunterlage) ist der Stand der wirksam erklärten Annahmen zum Ende der Annahmefrist (26. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ) maßgeblich.

Die Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG der endgültigen Anzahl der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot während der Annahmefrist angenommen wurde, erfolgt sobald das bestätigte Endergebnis vorliegt.


DISCLAIMER

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch oder Verkauf von Aktien dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG betreffende Bestimmungen sind, soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Deutsche Börse AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Tauschangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Tauschangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.
Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der HLDCO123 PLC, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die Aktien der HLDCO123 PLC nach der Einschätzung der HLDCO123 PLC gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam das Tauschangebot angenommen hat, anstatt der ihm ansonsten zustehenden Anzahl an Aktien der HLDCO123 PLC den Nettoerlös aus der Veräußerung der entsprechenden Aktien der HLDCO123 PLC.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige Broker außerhalb des Tauschangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Deutsche Börse AG erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Deutsche Börse AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.


Kontakt:
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E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com


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