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DGAP-PVR News vom 29.06.2015

Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche EuroShop AG 

29.06.2015 15:08

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



1.
Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 25.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 2264700 Stimmrechten) betragen hat. 1,98% der Stimmrechte (das entspricht 1068716 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,36% der Stimmrechte (das entspricht 1275726 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.

2.
Die BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 25.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 2264700 Stimmrechten) betragen hat. 1,98% der Stimmrechte (das entspricht 1068716 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,36% der Stimmrechte (das entspricht 1275726 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.

3.
Die BlackRock Financial Management, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 25.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 2264700 Stimmrechten) betragen hat.
1,98% der Stimmrechte (das entspricht 1068716 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,003% der Stimmrechte (das entspricht 1811 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 2,36% der Stimmrechte (das entspricht 1273915 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.



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