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DGAP-Ad-hoc News vom 23.05.2022

Abschluss einer Investorenvereinbarung im Hinblick auf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch Oaktree und CURA

Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Vereinbarung/Übernahmeangebot
Abschluss einer Investorenvereinbarung im Hinblick auf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch Oaktree und CURA

23.05.2022 / 08:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Abschluss einer Investorenvereinbarung im Hinblick auf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch Oaktree und CURA

Hamburg, den 23. Mai 2022 – Die Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN: DE0007480204) („Gesellschaft“), hat heute mit der Hercules BidCo GmbH, München („Bieterin“), eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, nach der die Bieterin ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot („Angebot“) für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft für EUR 21,50 je Aktie in bar unterbreiten wird. Darüber hinaus werden die Aktionäre der Gesellschaft, die das Angebot annehmen, den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je Aktie erhalten, sodass sich insgesamt ein Angebotswert von EUR 22,50 je Aktie ergibt.

Die Bieterin ist eine Tochtergesellschaft der Hercules Holdings S.à r.l., einer Holdinggesellschaft, die künftig gemeinsam kontrolliert wird von verbundenen Unternehmen der Oaktree Capital Group Holdings GP, LLC und der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., die letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird.

Das Angebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 50,0 % plus eine Aktie unterliegen (einschließlich bestimmter Aktien, die bereits von Herrn Alexander Otto und von ihm kontrollierten Gesellschaften, unter Einschluss der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., gehalten werden) und bestimmten weiteren üblichen Bedingungen, einschließlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Erwerbs durch die Europäische Kommission oder die ggf. zuständigen Behörden in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Auf der Grundlage der Investorenvereinbarung begrüßen und unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft das geplante Angebot und sind der Ansicht, dass die Transaktion im Interesse des Unternehmens liegt. Vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin im Rahmen der Durchführung zu veröffentlichenden Angebotsunterlage beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat, den Aktionären der Gesellschaft die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Im Hinblick auf die im Falle einer erfolgreichen Durchführung des Angebots geänderte Aktionärsstruktur wird die Gesellschaft ihre für den 23. Juni 2022 einberufene ordentliche Hauptversammlung absagen und wird diese für Ende August 2022 neu einberufen.

Deutsche EuroShop AG
Der Vorstand

Mitteilende Person: Patrick Kiss, Head of Investor & Public Relations


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