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DGAP-News News vom 01.07.2015

Deutsche Annington Immobilien SE: Deutsche Annington führt erfolgreich Kapitalerhöhung mit Erlösen von rund EUR 2,25 Mrd. durch

Deutsche Annington Immobilien SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

2015-07-01 / 07:03


NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN UND JAPAN

Deutsche Annington führt erfolgreich Kapitalerhöhung mit Erlösen von rund EUR 2,25 Mrd. durch

Bochum, 1. Juli 2015 - Die Deutsche Annington Immobilien SE ('Deutsche Annington') hat ihre am 14. Juni 2015 bekanntgegebene Bezugsrechts-kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgreich abgeschlossen. Während der gestern zu Ende gegangenen Bezugsfrist wurden 105.514.060 neue Aktien zu einem Preis von EUR 20,90 je Aktie bezogen, was einer Bezugsquote von 98,1 % entspricht. Die 2.024.546 Aktien, für welche das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, werden am Markt verkauft. Der erwartete Bruttoemissionserlös beläuft sich somit auf rund EUR 2,25 Mrd.

Die aus der Kapitalerhöhung erzielten Nettoerlöse sollen in Höhe von rund EUR 1,9 Mrd. zur Finanzierung der Akquisition der SÜDEWO-Gruppe ('SÜDEWO') und der Restbetrag von rund EUR 0,3 Mrd. zur Refinanzierung besicherter Darlehen und zur Deckung von Transaktionskosten verwendet werden.

Am 14. Juni 2015 hatte die Deutsche Annington den Erwerb der SÜDEWO bekanntgegeben. Die SÜDEWO verfügt über etwa 19.800 Wohneinheiten, vorwiegend in Baden-Württemberg. Mit dem Erwerb der SÜDEWO kann die Deutsche Annington ihre Präsenz im Süden Deutschlands deutlich ausbauen. Die Akquisition soll Anfang Juli abgeschlossen werden.

Das Grundkapital der Deutschen Annington wird sich mit der Ausgabe der 107.538.606 neuen nennwertlosen Namensaktien von EUR 358.462.018,00 auf EUR 466.000.624,00 erhöhen. Die Aktien haben jeweils einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 und sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnanteilsberechtigt.

Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf wird für den 3. Juli 2015 erwartet, die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung der Deutschen Annington (WKN: A1ML7J / ISIN: DE000A1ML7J1) an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Luxemburg für den 7. Juli 2015.

Ansprechpartner:

Deutsche Annington Immobilien SE
Nina Henckel
Telefon 0234 314 - 1909
nina.henckel@deutsche-annington.com
Thomas Eisenlohr
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234 314 - 2384
Thomas.Eisenlohr@deutsche-annington.com
 
 

Über die Deutsche Annington

Die Deutsche Annington mit Hauptsitz in Bochum ist Deutschlands führendes Immobilienunternehmen mit europäischen Dimensionen. Deutschlandweit ist die Deutsche Annington mit 5.700 Mitarbeitern präsent und bietet kundenorientierte Serviceleistungen. Mit der Integration der 144.000 Wohnungen der GAGFAH besitzt das Unternehmen inzwischen circa 350.000 Wohnungen, die sich hauptsächlich in großen deutschen Städten und den dazugehörigen Einzugsgebieten befinden. Die operativen Tochterunternehmen sind Full-Service-Provider von einer großen Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich Immobilienbewirtschaftung und Facility Management. Der Portfoliowert liegt bei rund 21 Milliarden Euro. Die Deutsche Annington ist im MDAX der Deutschen Börse gelistet. (31. März 2015)


Zusatzinformationen zu den Aktien der Deutsche Annington:

Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard,der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und der
Luxemburger Wertpapierbörse (Bourse de Luxembourg)
ISIN: DE000A1ML7J1
WKN: A1ML7J
Common Code: 094567408
Sitz der Deutsche Annington: Münsterstrasse 248, 40470 Düsseldorf, Deutschland
Geschäftsanschrift der Deutschen Annington: Philippstrasse 3, 44803 Bochum, Deutschland

Wichtige Information

Diese Pressemitteilung wurde von der Deutsche Annington Immobilien SE und/oder ihren Tochtergesellschaften (zusammen 'DAIG') ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits verkauft worden. Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder in einer anderen Jurisdiktion, in welcher eine solche Veröffentlichung, Verteilung oder Übermittlung unzulässig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Deutsche Annington Immobilien SE (die 'Gesellschaft') in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere werden in die USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers' wie in Rule 144A definiert verkauft. In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die 'Verordnung') fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ('high net worth companies', 'unincorporated associations' etc.) (wobei diese Personen zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Diese Pressemitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen ('zukunftsgerichtete Aussagen') enthalten, die verschiedene Annahmen wiedergeben, die sich später als nicht korrekt herausstellen könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der DAIG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für zukünftige Ereignisse verstanden werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Tag der Ausgabe dieser Pressemitteilung an die Empfänger. Es obliegt den Empfängern dieser Pressemitteilung, eigene genauere Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen und diesen zugrunde liegender Annahmen anzustellen. DAIG schließt jedwede Haftung für alle direkten oder indirekten Schäden oder Verluste bzw. Folgeschäden oder -verluste sowie Strafen, die den Empfängern durch den Gebrauch der Pressemitteilung, ihres Inhaltes, insbesondere aller zukunftsgerichteten Aussagen, oder im sonstigen Zusammenhang damit entstehen könnten, soweit gesetzlich zulässig aus. DAIG gibt keine Garantie oder Zusicherung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf die Informationen in dieser Pressemitteilung. DAIG ist nicht verpflichtet, die Informationen, zukunftsgerichtete Aussagen oder Schlussfolgerungen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu korrigieren oder nachfolgende Ereignisse oder Umstände aufzunehmen oder Ungenauigkeiten zu berichtigen, die nach dem Datum dieser Pressemitteilung bekannt werden.
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