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*** Mergers & Acquisitions***
Vonovia SE: Vonovia überschreitet Annahmeschwelle von 50 % bei Victoria Park Übernahmeangebot
Bochum, 18. Juni 2018
Die Vonovia SE hat die für den Vollzug des Übernahmeangebots für die Victoria Park AB festgelegte Mindestannahmeschwelle von über 50 % der Stimmrechte (auf vollverwässerter Basis und unter Berücksichtigung von bestehenden Call-Optionen) nach dem Stand der mit Ablauf der Annahmefrist heute um 17:00 Uhr eingegangenen Annahmeerklärungen überschritten. Alle Bedingungen für den Vollzug des Angebots sind erfüllt und Vonovia wird das Angebot vollziehen.
Nach den vorläufigen Berechnungen wurden in der ursprünglichen Annahmefrist Aktien angedient, die mindestens 46 % der Stimmrechte in Victoria Park repräsentieren. Hinzu kommen Call-Optionen der Vonovia in Bezug auf 12,35 % (12,32 % auf verwässerter Basis) der Stimmrechte. Nach Ausübung der Call-Optionen wird Vonovia daher mindestens 58 % der Stimmrechte an der Victoria Park halten. Das endgültige Ergebnis wird am Morgen des 21. Juni 2018 feststehen, nachdem die finale Auszählung der in der ursprünglichen Annahmefirst eingelieferten Aktien abgeschlossen ist.
Aktionäre der Victoria Park, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, können dies noch in der bis zum 3. Juli 2018 laufenden Nachfrist tun.
Die Abwicklung des Angebots für die bereits angedienten Aktien wird voraussichtlich am oder um den 28. Juni 2018 stattfinden.
Wichtige Informationen
Das in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannte Angebot, ist nicht an Personen gerichtet, deren Teilnahme an dem Angebot zur Folge haben würde, dass zusätzliche Angebotsunterlagen erstellt werden müssten, eine Registrierung vorgenommen werden müsste oder dass andere Maßnahmen, die über die nach schwedischem Recht erforderlichen Maßnahmen hinausgehen würden, getätigt werden müssten.
Diese Ad-hoc-Mitteilung wird nicht in Ländern veröffentlicht und nicht in Länder gesendet, in denen die Verteilung des Angebots die Ergreifung solcher zusätzlicher Maßnahmen erforderlich machen oder im Widerspruch zu einem Gesetz oder einer Verordnung in einem solchen Land stehen würde. Personen, insbesondere einschließlich Treuhänder, Verwahrer und andere Beauftragte, die diese Ad-hoc-Mitteilung erhalten und der Gerichtsbarkeit eines anderen Landes unterliegen, müssen sich selbst über sämtliche einschlägigen Beschränkungen und Erfordernisse informieren und diese beachten. Jede Missachtung kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze dieser Länder darstellen. Vonovia und Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH lehnen - soweit nach geltendem Recht zulässig - jegliche Verantwortung oder Haftung für die Verletzung solcher Beschränkungen durch andere Personen ab. Jede behauptete Annahme des Angebots, die sich direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen ergibt, können unberücksichtigt bleiben. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika per Post oder auf anderem Wege, insbesondere über Vermittlungen des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse Australiens, Kanadas, Hongkongs, Japans, Neuseelands oder Südafrikas, abgegeben. Dies umfasst vor allem, aber nicht ausschließlich, Fax-Sendungen, E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Übermittlung. Im Falle einer Nutzung solcher Kommunikationsmittel aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder von Personen, die in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ihren Wohnsitz haben, kann das Angebot nicht angenommen werden und die Aktien können nicht in das Angebot eingeliefert werden. Dementsprechend werden und sollen diese Ad-hoc-Mitteilung oder andere Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, nicht per Post oder eine andere Art und Weise nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder auf Südafrika oder an australische, kanadische, Personen aus Hongkong, japanische, neuseeländische oder südafrikanische Personen, oder Personen, die in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ihren Wohnsitz haben oder sich dort aufhalten oder dort ansässig sind, verschickt, verteilt, übertragen oder weitergeleitet werden.
Im Zusammenhang mit dem Angebot wurde bei der schwedischen Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage eingereicht und durch diese veröffentlicht. Aktionäre der Victoria Park AB sollten die Angebotsunterlage sorgfältig lesen, da sie wichtige Informationen zu der Transaktion enthält. Aktionäre der Victoria Park AB können kostenlose Kopien der Angebotsunterlage, sowie aller Ergänzungen oder Änderungen dazu, und alle anderen Dokumente, die Informationen zu dem Angebot enthalten auf der Internetseite der Vonovia unter http://de.vonovia-k.de) abrufen.
Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Vorhersagen ober die zukünftige Entwicklung von Vonovia ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der Vonovia nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch Vonovia nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der Vonovia oder der Erfolg der Wohnimmobilienbranche wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Vonovia übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
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